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Unser Verständnis orientiert sich an der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen (Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord) von 1948. Ihr Artikel 2 definiert folgende Handlungen als Völkermord, „die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiös Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
- Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
- Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
- vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
- Verhütung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
- gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.“
Die Völkermordkonvention der UNO wurde im Wesentlichen von dem polnisch-jüdischen Juristen und Völkerrechtler Raphael Lemkin verfasst. Als Anschauungsbeispiele liegen ihr der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915/16 sowie die Vernichtung der Juden Europas im Zweiten Weltkrieg zugrunde. In seinem Buch Axis Rule in Europe hat Lemkin ausführlich definiert, was er unter Genozid (Völkermord) versteht:
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„By ‘genocide’ we mean the destruction of a nation or of an ethnic group. [...] Generally speaking, genocide does not necessarily mean the immediate destruction of a nation, except when accomplished by mass killings of all members of a nation. It is intended rather to signify a coordinated plan of different actions aiming at the destruction of essential foundations of the life of national groups, with the aim of
annihilating the groups themselves. The objectives of such a plan would be disintegration of the political and social institutions, of culture, language, national feelings, religion, and the economic existence of national groups, and the destruction of the personal security, liberty, health, dignity, and even the lives of the individuals belonging to such groups. Genocide is directed against the national group as
an entity, and the actions involved are directed against individuals, not in their individual capacity, but as members of the national group. [...] Genocide has two phases: one, destruction of the national pattern of the oppressed group; the other, the imposition of the national pattern of the oppressor. This imposition, in turn, may be made upon the oppressed population which is allowed to remain, or upon the
territory alone, after removal of the population and the colonization of the area by the oppressor’s own nationals.“
Raphael Lemkin: Axis Rule in Occupied Europe. Washington DC, 1944, p. 79 f.
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Unter „Genozid“ verstehen wir die Zerstörung einer Nation oder einer ethnischen Gruppe. [...] Allgemein gesprochen, bedeutet Genozid nicht notwendigerweise die sofortige Zerstörung einer Nation, außer wenn er durch Massentötungen aller Angehörigen einer Nation vollführt wird. Er bezeichnet eher einen koordinierten Plan verschiedener Handlungen, die auf die Zerstörung der Lebensgrundlagen nationaler Gruppen abzielen,
mit dem Ziel, die Gruppen selbst zu vernichten. Die Ziele eines derartigen Plans wären die Auflösung der politischen und sozialen Einrichtungen, der Kultur, Sprachen, Nationalgefühle, Religion und der wirtschaftlichen Existenz nationaler Gruppen, sowie die Zerstörung der persönlichen Sicherheit, Freiheit, Gesundheit, Würde und sogar des Lebens der Individuen, die solchen Gruppen angehören. Genozid richtet sich gegen
die nationale Gruppe als Wesenheit, und die angewendeten Handlungen richten sich gegen Individuen nicht in ihren individuellen Eigenschaften, sondern als Angehörige der nationalen Gruppe. [...] Genozid erfolgt in zwei Phasen: Die eine ist die Zerstörung des nationalen Modells der unterdrückten Gruppe; die andere die Auferlegung des nationalen Modells des Unterdrückers. Die Auferlegung wiederum kann sich auf die unterdrückte
Bevölkerung beziehen, der zu bleiben gestattet wurde, oder nur auf das Territorium, nach Entfernung der Bevölkerung und der Kolonisierung des Gebiets durch die eigenen Staatsangehörigen des Unterdrückers.
Raphael Lemkin: Axis Rule in Occupied Europe, 1944. S. 79 f.
Da in der UN-Konvention die Kategorie der Vernichtung politischer Gruppen fehlt, haben spätere Genozid-Definitionen Erweiterungen vorgenommen, wie der von Rudolph Rummel eingeführte Begriff „Demozid“. Auch wurde versucht, den Begriff des Völkermords zu typologisieren, etwa in die Kategorien des „fremdländischen“ (foreign) oder „einheimischen“ (domestic) Völkermords (Robert Melson). Nach diesem erweiterten Kategorienschema bildet der Völkermord an den Armeniern einen „vollständigen einheimischen Völkermord“, da er vom osmanischen Staat an seinen eigenen Bürgern begangen wurde.
Weiter mit den Themen:
Was ist Genozidleugnung?
Was bedeutet Anerkennung von Völkermord?
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