Berlin, 19. Januar 2008: IN MEMORIAM HRANT DINK - Minderheiten schützen, Menschenrechte verteidigen
In Memoriam Hrant Dink:
MINDERHEITEN
SCHÜTZEN
MENSCHENRECHTE VERTEIDIGEN!
Gedenkveranstaltung
der
Arbeitsgruppe Anerkennung –
Gegen
Genozid, für Völkerverständigung e.V.
und
der Armenischen Kirchen und Kulturgemeinde Berlin e.V.
Berlin, Rathaus Schöneberg, 19. Januar 2008
Sona Eypper (Armenischer Kirchen- und Kulturverein Berlin):
Auf Tauben schießt man nicht: Zur Eröffnung
„Auf Tauben schießt man nicht“, meinte Hrant Dink in seiner letzten Kolumne. Und doch wurde auf ihn geschossen.
Meine
verehrte Damen und Herren,
ich begrüße Sie im Namen
der Arbeitsgruppe Anerkennung und der Armenischen Kirchen-
und Kulturgemeinde Berlin zu unserer Gedenkveranstaltung „In
memoriam Hrant Dink: Minderheiten schützen –
Menschenrechte verteidigen“.
Ich bitte Sie, sich zu
einer Minute des stillen Gedenkens an Hrant Dink und an die drei
evangelischen Opfer vom 18. April 2007 in Malatya zu erheben.
Vor
genau einem Jahr wurde in Istanbul der armenische Journalist,
Zeitungsverleger und Menschenrechtler Hrant Dink von einem 19-järigen
gezielt und hinterrücks ermordet. Für uns Armenier war
dieses Verbrechen eine Fortführung des im 20. Jahrhundert
verübten Völkermordes. Damals waren es 1,5 Millionen, und
im 21. Jahrhundert geht das Morden weiter. Wir zählen:
„anderthalb Millionen plus eins“. Die Frage nach dem
„Warum“ dieses Verbrechens ist umso schwerer zu
beantworten, da das Opfer ein Armenier war, der aber die türkische
Demokratiebewegung sehr unterstützt hatte. Er hat das
Wohlergehen der armenischen Minderheit innerhalb eines türkischen
Staates gesehen. Seine Verurteilung im Oktober 2005 nach dem
berüchtigten Paragraphen 301 war für ihn unfassbar, denn er
solidarisierte sich stets mit dem fortschrittlichen türkischen
Volk und konnte sich nicht vorstellen, außerhalb der Türkei
zu leben. Er war in erster Linie ein Armenier, aber zugleich auch ein
Bürger des türkischen Staates. Er legte auf diese
Gemeinsamkeit großen Wert.
Ich betrachte Hrant Dink
sozusagen als ein Brücke, die versuchte, durch den Völkermord
Zerrissenes einander näher zu bringen. Der türkische Staat
jedoch verstand Dinks Sprache nicht. Oder um es deutlicher zu sagen,
er wollte diese Sprache nicht verstehen. Das Ausmaß dieses
Unverständnisses zeigt sich auch darin, dass Hrant Dink einer
von fünf Christen ist, die seit 2006 in der Türkei
nationalistisch und religiös motivierten Morden zum Opfer
gefallen sind. Die wachsende Gewalt gegen Christen und die
Unwilligkeit des Staates, Gewalt zu bekämpfen und gefährdete
Minderheiten zu schützen, ist Besorgnis erregend. Vergessen wir
jedoch nicht, dass es auch türkische Bürger gibt, die sich
engagiert und im Sinne von Hrant Dink gegen die jetzige Politik
erheben. Sie engagieren sich, wohl wissend, selbst verfolgt und im
Fadenkreuz der Verfolgung durch türkische Behörden zu sein.
Wir danken euch! Unbeirrt werden wir den gemeinsamen Weg gehen.
Mit
dieser Veranstaltung möchten wir das Leben und Wirken von Hrant
Dink unvergessen machen. Das Ziel seines Lebens soll uns Erbe
sein.
Lassen Sie mich allen Beteiligten, die zu dieser
Veranstaltung beitragen, meinen herzlichen Dank ausspreche, ohne
namentliche Benennung.
In dieser Veranstaltung werden wir das
Lied „Kilikia“ (Kilikien) hören. Die erste Zeile
lautet: „Wenn sich die Tore der Hoffnung öffnen…“
Wir Armenier stehen vor diesen Toren der Hoffnung, nämlich der
Hoffnung, uns gemeinsam mit den türkischen Bürgern den
Tatsachen der Geschichte zu stellen.
Ich schließe mit
dem Wunsche, dass die Türkei einmal den Mut aufbringt, die
christlichen Minderheiten in ihrem Land als gleichberechtigte Bürger
leben zu lassen. Dann hätte sich Hrant Dinks Vision erfüllt.
****
Tessa Hofmann (Arbeitsgruppe Anerkennung):
Unsere Zukunft erfordert die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit
Während
sich das Verfahren gegen Hrant Dinks Mörder und einige
Hintermänner noch dahinschleppt, wurden binnen eines Jahres
harte Fakten gegen die Familie Dink geschaffen: Hrant Dink, der
unbequeme Staatsbürger und Publizist armenischer Ethnizität,
wurde liquidiert, seine Familie größtenteils außer
Landes getrieben. Bei dem 2007 gegen Dinks Sohn Arat und gegen Sarkis
Seropyan geführten Strafverfahren standen ihnen immer weniger
Freunde und Unterstützer zur Seite. Dafür häuften sich
die Morddrohungen. Der Sohn des Armeniers, der die Türkei als
seine Heimat betrachtete, wurde ins Exil getrieben. Sein Vater, der
sich nicht ins Exil drängen lassen wollte, hat diese Weigerung
mit dem Leben bezahlt. Die Drohungen gegen die Istanbul verbliebenen
Redaktionsmitglieder der von Hrant Dink gegründeten und
geleiteten Zeitung „Agos“ reißen nicht ab.
Das
Mordopfer hat man also posthum vor Gericht gezerrt und seinen Sohn
stellvertretend für den Toten zu einem Jahr Haft auf Bewährung
verurteilt. Hieran ist nicht nur der Aspekt der Kollektivhaftung über
den Tod hinaus problematisch, sondern auch die rassistische Anwendung
des Artikels 301. Was meine ich damit? „Agos“ war
keineswegs das einzige Medium, das das fragliche Reuters-Interview
mit Hrant Dink nachdruckte. Es ist aber das einzige Medium, das dafür
in der Türkei gerichtlich belangt wurde. Und zweitens: Dasselbe
Gericht in Istanbul-Şişli, das Arat Dink und Sargis
Seropyan verurteilte, hatte im Januar 2007 den türkischen
Wissenschaftler Taner Akçam vom Vorwurf freigesprochen, mit
der Erwähnung des Völkermordes an den Armeniern das
Türkentum herabgewürdigt zu haben. Dem Türken Taner
Akçam wird also ausdrücklich die Meinungsfreiheit
zugestanden, die Deportationen und Massaker im Jahr 1915 als
Völkermord qualifizieren. Der Armenier Hrant Dink besitzt dieses
Recht nach richterlicher Auffassung nicht.
Gleichzeitig
erscheint es immer zweifelhafter, dass eine umfassende juristische
Aufarbeitung der Hintergründe gelingen wird, die zu Hrant Dinks
Ermordung führten. Die Anwältin der Familie Dink, Fethiye
Cetin, hat in einem Interview die Schwierigkeiten dieses Verfahrens
verdeutlicht: Da verschwinden Beweismittel, werden zurückgehalten
oder manipuliert, und die dafür verantwortlich sind, sind
dieselben Geheimdienstinstanzen, von denen die Aufklärung der
Hintergründe abhängt. Da werden den Istanbuler
Ermittlungsbehörden wesentliche Fakten vorenthalten. Immerhin
soviel ist erkennbar: Bereits ein Jahr vor dem Attentat auf Hrant
Dink wissen die örtlichen Sicherheitsbehörden in Trabzon
nicht nur, dass Dink ermordet werden sollte, sondern sie wissen
sogar, wo und wie er sterben wird. Denn die Hauptangeklagten Yasin
Hayal und Erhan Tuncel wurden bereits damals observiert. Wir müssen
schlussfolgern, dass die lokalen und regionalen Sicherheitsbehörden
trotz ihrer intimen Kenntnis über ein geplantes Verbrechen
dieses kaltblütig geschehen lassen. Das macht sie zu Mitwissern
und disqualifiziert sie, bei der Aufklärung des Verbrechens
mitzuwirken. Weitere Probleme kommen hinzu: Die Strafverfolgung
findet nur bis zu einer bestimmten Stufe die Unterstützung
politischer Entscheidungsträger. Das, was wir bzw. die
Staatsanwälte und Ermittlungsbehörden zu sehen bekommen,
ist knapp bemessen und genau orchestriert. Und es besteht die große
Gefahr, dass das Strafverfahren mit der Verurteilung des 19jährigen
Ogün Samast und seiner unmittelbaren Auftraggeber endet, ohne
die kriminellen, in die Sicherheitsbehörden, die Verwaltung und
andere Bereiche des Öffentlichen Dienstes hineinreichenden
Querverbindungen zu enthüllen. Vermutlich werden wir im
Zusammenhang gerichtlicher Untersuchungen niemals die Namen
derjenigen erfahren, die am Ende der mörderischen Befehlskette
standen.
Die
Hoffnung, dass Hrant Dinks Tod ein Blutopfer darstellt, das zu mehr
Rechtsstaatlichkeit, zum Umdenken oder zur inneren Einkehr führen
könnte, hat sich als Illusion erwiesen. Zwar sind etwa
einhunderttausend Menschen dem Trauerzug am 23. Januar 2007 gefolgt
und haben ihre Solidarität mit dem Opfer durch die Parole „Wir
alle sind Hrant Dink“ ausgedrückt. Doch schon kurz nach
der Tat solidarisierten sich ebenfalls breite Massen in Sportstadien
unter nationalistischen Parolen mit dem jugendlichen Auftragsmörder.
Das Tragen weißer Wollmützen und blauer Jeans aus
Solidarität mit Ogün Samast wurde Mode. Der Täter
präsentierte sich stolz als Patriot vor der Landesfahne, mit
Polizisten, die wie bei einem Kavaliersdelikt feixen. Die
kurzfristige Bewegung der Aufrechten hat sich nicht zum dauerhaften
Protest formieren können.
Falls wir die Verbrechen des
19. Januar und auch des 18. April 2007 wirklich verstehen wollen,
müssen wir in das Jahr 1915 zurückkehren. Oder sogar in des
Jahr 1912. Für den seit Jahrzehnten kriselnden osmanischen
Feudalstaat begann mit den Balkankriegen eine zehn Jahre dauernde
Kriegsperiode. Die seit 1913 allein herrschende Nationalisten der
„Ittihat ve Terakki“ profilierten sich als Partei
entschlossener Patrioten sowohl islamistischer als auch türkistischer
Geisteshaltung. Die Hardliner unter ihnen gehörten zu jenem
rechtsgerichteten Segment europäischer und nahöstlicher
Eliten, die den Krieg als nationales „Heilmittel“
herbeisehnten. Halide Edip, damals eine Galionsfigur der Türkisten,
erwähnte 1926 in ihren Memoiren, dass bereits während der
Balkankriege diese Elite „das Gefühl“ beherrschte,
„die Türken müssten andere ausrotten, um ihrer
eigenen Ausrottung zuvorzukommen.“
Die Umdeutung von
Genozid als vorbeugende Maßnahme zur Selbstverteidigung ist
zwar bei allen Völkermördern anzutreffen, und auch die
Leugnung der Tat ist weit verbreitet. Aber der Völkermord an den
Christen des Osmanischen Reiches besitzt zwei zusätzliche
Besonderheiten: Zum einen stellt er den ersten modernen Genozid dar,
den ein Staat bzw. Teile der politischen Elite an den eigenen Bürgern
begeht. Zum anderen hat sich keine andere Gesellschaft, in der ein
Völkermord stattfand, so hartnäckig und so ausdauernd gegen
eine Aufarbeitung und gegen Verantwortungsübernahme gesträubt.
Die Abwehr der historischen Realität beginnt mit einem
„statistischen Genozid“: Es wird zunächst
bestritten, dass es jemals so viele Christen im Osmanischen Reich
gegeben habe, wie die Nachfahren der Opfer behaupten. Im zweiten
Schritt werden die Opferzahlen selbst bestritten. Und drittens wird
in Abrede gestellt, dass es jemals einen Vernichtungsvorsatz gegeben
habe. Wir sollen glauben, dass die Massakrierung und die ministeriell
dekretierten Todesmärsche von Millionen Menschen
Spontanhandlungen und Zufälle darstellten. Dass überhaupt
in der letzten Dekade türkisch-osmanischer Herrschaft
christliche Bürger zu Schaden kamen, wird entweder auf einen
angeblichen Bürgerkrieg, auf Kolateralschäden bei einer
angeblich kriegsnotwendigen Zwangsumsiedlung oder auf den angeblichen
Hochverrat der Opfer zurückgeführt. Die große
Mehrzahl der Äußerungen zu diesem Thema zeichnet sich
durch fortgesetzte Unterstellungen und Herabwürdigungen der
Opfer aus. Angeblich zum Verrat bzw. zur Sezession vom Osmanischen
Reich bereit, hätten Armenier, Griechen und Aramäer/Assyrer
ja nur bekommen, was sie angeblich schon immer verdienten. Um noch
einmal die Anwältin Fethiye Çetin zu zitieren: „Seit
der Gründung der Republik werden die Minderheiten als bedrohlich
und nicht vertrauenswürdig angesehen. Sie werden nicht als
gleichwertige Bürger betrachtet. (…) Der Druck hat in den
letzten Jahren zugenommen. (…)“
Indem die
türkische Gesellschaft Andersgläubigkeit mit Bedrohung
gleichsetzt und den Mord an Minderheitenangehörigen zur
patriotischen Tat verklärt, verhindert sie nicht nur die
Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern verursacht neue Verbrechen.
Die Legitimierung vergangenen Unrechts rechtfertigt auch die
Fortsetzung der Gewalt in Gegenwart und Zukunft.
Die
Gewaltspirale gegen Angehörige christlicher Minderheiten in der
Türkei wird seit 2006 zusehends steiler. Um nur einige Beispiele
zu nennen: der heimtückische Mord an dem betenden katholischen
Geistlichen Andrea Santoro in einer Kirche in Trabzon am 5. Februar
2006, der Brandbombenanschlag auf eine evangelische Kirche in Odemis
am 4. November 2006, Steinwurfangriffe auf eine evangelische Kirche
in Samsun im Januar 2007, die dreistündige Folterung und
anschließende Abschlachtung von drei evangelischen Christen in
Malatya am 18. April 2007, das Zusammenschlagen zweier georgischer
Geistlicher in Artvin im September 2007, die Entführung eines
syrisch-orthodoxen Abtes bei Mardin und der Angriff auf einen
griechisch-orthodoxen Journalisten in Istanbul im November 2007,
zuletzt der Messerangriff auf einen katholischen Geistlichen in Izmir
im Dezember 2007.
Es ist bezeichnend für die Paranoia
und die egozentrische Nabelschau in der türkischen Gesellschaft,
dass im Mittelpunkt der Berichterstattung und Politikeräußerungen
nicht die Opfer und ihre Angehörigen stehen, sondern stets die
vermeintlichen Auswirkungen der Verbrechen auf die Türkei. Man
fragt nicht: Was bedeutete der Mord an Hrant Dink oder der Mord an
Pfarrer Necati Aydın und seinen Mitarbeitern für die
armenische bzw. für die evangelische Gemeinschaft der Türkei?
Stattdessen kreiste nach der Ermordung Hrant Dinks das öffentliche
Interesse sofort um die Frage, ob und wie diese Untat dem EU-Beitritt
der Türkei schaden könnte. Bereits die Ermordung Andrea
Santoros 2006 wurde von der Mehrheit der Politiker und Kommentatoren
als Versuch interpretiert, den EU-Beitritt zu verhindern. Stets
wittern sie dunkle ausländische Kräfte am Werk oder deren
inländische Agenten. Übrigens ist auch diese Denkfigur tief
in der unaufgearbeiteten Geschichte der Türkei verwurzelt. Nur
ein Beispiel: Schon am 19. September 1922 berichtete der britische
Hochkommissar aus Konstantinopel nach London, dass „Türken
behaupteten, dass Armenier in Smyrna ihre Häuser
nieder brannten, um die Türken in den Augen Europas zu
diskreditieren.“
Die größte Herausforderung
für die geringe gesellschaftliche Toleranz bilden anscheinend
ethnische Türken christlichen Glaubens. Diese kleine
Gemeinschaft zählt zwar nur 3.500 Menschen und hat seit 1984
lediglich 200 Bekehrungen erzielt. Trotzdem werden sie als ernsthafte
Gefahr für den Bestand der Türkei aufgefasst. Ethnische
Türken christlichen Glaubens gelten anscheinend als weiße
Raben, schwarze Schafe oder ähnliche Verstöße gegen
vermeintlich göttliche und natürliche Gebote. Ziya Meral,
ein evangelischer Türke, schrieb kurz nach dem Malatya-Massaker
in der „Turkish Daily News“: „Irgendwie erscheint
unsere persönliche Liebe für Jesus unvereinbar damit, ein
Türke und Patriot zu sein. Denn ungeachtet dessen, wer wir
wirklich sind und was wir wirklich glauben, was zählt, ist, wie
uns die Beamten und Medien nennen: Verräter! Der türkische
Staat besitzt aber eine rechtliche Verantwortung für seine
gefährdeten Minderheiten.“
Die Diskriminierung der
Christen bzw. Andersgläubigen beschränkt sich nicht auf
soziale Ausgrenzung. Die Medien der Mehrheitsgesellschaft können
die Opfer völlig straffrei in ihrer persönlichen und
beruflichen Würde beleidigen und diffamieren, - und das in einer
Gesellschaft, die ansonsten bei Verletzungen der persönlichen
oder kollektiven Ehre überempfindlich reagiert. Doch wenn es
sich um Christen handelt, dann setzen die sonst keineswegs freien
Medien der Türkei ungezügelt alle erdenklichen
ehrabschneidenden Lügen in die Welt. Über die 2006 nach
Artikel 301 angeklagten evangelischen Missionare Turan Topal und
Hakan Taştan behaupteten türkische Medien, sie hätten
für das Evangelium geworben, indem sie jungen Arbeitslosen Geld
und Sex mit jungen Mädchen in Aussicht gestellt bzw. indem sie
mit Waffengewalt missioniert hätten. Der Vorsitzende des IHD,
des Menschenrechtsvereins der Türkei, Hüsnü Öndül,
gab 2007 ohne jede Übertreibung zu bedenken: „Die Lage der
Christen in der Türkei ist kritisch.“ Und Aydın
Engin, türkischer Kolumnist an der von Hrant Dink gegründeten
Zeitung „Agos“, schrieb resignierend: „Die ältesten
Völker Anatoliens, die Armenier, die Kurden, die Juden, die
Griechen und die syrischen Christen haben nur eine Wahl: ‚Entweder
du liebst dieses Land, oder du verlässt es!’ (…)
Den Intellektuellen und Demokraten, die die Vorgänge des Jahres
1915 in der Türkei aufarbeiten und geschichtlich einordnen
wollen, schallt dieser Slogan ebenfalls entgegen: ‚Entweder du
liebst dieses Land, oder du verlässt es!’“ Zumindest
die armenische Gemeinschaft der Türkei sitzt auf gepackten
Koffern.
Aus der Darstellung der Missstände ergeben sich
die Mindestvoraussetzungen für Besserungen:
Die monströsen Staatsschutzgesetze und namentlich der Knebelparagraph 301 müssen weg! Teilweise sind es allerdings weniger die Gesetze selbst, die problematisch sind, sondern ihre fortgesetzt pervertierte Anwendung. So richtete sich Art. 312 StGB dem Wortsinn nach gegen Volksverhetzung und Diskriminierung. De facto aber wurde dieser Strafrechtsartikel missbraucht, um Menschenrechtler, kritische Publizisten oder Angehörige christlicher Minderheiten abzustrafen, wie den syrisch-orthodoxen Gemeindepfarrer von Diyarbekir, Yusuf Akbulut, als er den Genozid an den Aramäern erwähnte. An die Stelle des berüchtigten 312er trat 2005 Artikel 301. Er wurde zum Hauptinstrument zur Unterdrückung von Meinungs-, Gewissens- und Forschungsfreiheit, wenn es um den Völkermord an den Armeniern geht. Allerdings bin ich sehr skeptisch, dass eine Streichung des 301er tatsächlich gelingt. Die regierende Adalet ve Kalkınma Partisi besitzt zwar nach ihren Wahlsiegen von 2007 dafür die notwendige Mehrheit, aber Regierungschef Erdoğan will ebenso wenig wie seine nationalistischen Vorgänger auf dieses Instrument verzichten. Der vom türkischen Presserat vorgeschlagene und von Erdoğan übernommene Novellierungsentwurf läuft auf Augenwischerei hinaus, die lediglich das Türkentum durch die türkische Nation ersetzt und die Höchststrafe von drei auf zwei Jahre Haft reduziert. Meine Zweifel an ernsthaften Besserungen gründen aber auch im Verhalten der europäischen Politiker. Mit Wegsehen und Schönreden leistet Europa keinen Beitrag zur Hebung der Menschenrechtsstandards im Kandidatenland Türkei. Allerdings dürfen wir uns auch nicht nur allein auf den Handlungswillen von Politikern verlassen. Die Freiheit der Religion, der Meinung, Presse und Forschung bilden grundlegende und universelle Menschenrechte und müssen global durchgesetzt und verteidigt werden, in der Türkei, in Europa, weltweit und überall. Der Schutz ethnischer und nationaler Minderheiten ist seit 1815 Bestandteil des Völkerrechts. Als relevante europäische Willenserklärungen sind vor allem Teil IV des „Kopenhagener Abschlussdokuments“ der KSZE von 1990 über die kollektiven Rechte von Minderheiten zu nennen, ferner der Entwurf einer Europäischen Konvention für den Schutz von Minderheiten (1991) sowie die Europäische Charta der regionalen und Minderheitensprachen (1992). Mit Ausnahme der Charta blieben die anderen Instrumente rechtlich unverbindlich, weil 1991 sechs Mitgliedsstaaten der KSZE mit jeweils kritikwürdiger eigener Minderheitenpolitik eine Verabschiedung verhinderten. Bei diesen Staaten handelte es sich in alphabetischer Reihe um Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Jugoslawien, Rumänien und die Türkei. Liebe Freunde, hier stellen sich nicht nur den Zivilgesellschaften der Verhindererstaaten gewaltige Aufgaben, sondern ganz Europa.
Der wichtigste Schritt aber bleibt die Aufarbeitung der Vergangenheit. Die türkischen Herkunftsgemeinschaften in Europa können, müssen und werden dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Das nationalistische Meinungsmonopol konnte bereits dank des Mutes Einzelner durchbrochen werden, doch von einer Massenbewegung oder einer auch nur ansatzweise repräsentativen Minderheitenmeinung sind wir immer noch weit entfernt. Um nur ein Beispiel zu nennen: Einer Selbstanzeigeaktion in der Türkei, die sowohl der Anerkennung des Völkermordes, wie auch der Abschaffung des 301er dient, folgten nur 200 Personen. Ihnen ist bisher strafrechtlich nichts geschehen, doch eine stärkere Beteiligung verleiht noch stärkeren Schutz.
Nichts entzweit
Menschen so stark und dauerhaft wie Völkermord. Nach einem
solchen Verbrechen führt der einzige Weg zur Aussöhnung
über die umfassende Anerkennung und Aufarbeitung der
Vergangenheit. Aussöhnung ist ein langsamer Prozess, weil er
alle Teile einer Gesellschaft umfassen muss. Es gibt aber zu diesem
Prozess keine Alternative, denn nur durch Aussöhnung gelangt man
von einer gespaltenen Vergangenheit zu einer gemeinsamen und
teilbaren Zukunft.
Auf
den 19. Januar und auf den 18. April 2007 muss ein gemeinsamer April
2008 folgen, an dem sich wünschenswerterweise in Berlin
armenische, türkische und kurdische Organisationen beteiligen.
Wir möchten schon heute zu unseren Gedenkveranstaltungen im
April einladen. Das diesjährige Thema wird der Zukunft
verpflichtet sein, denn es lautet: „Kinder und Genozid –
Kinder im Genozid“.
****
Nihat Kentel (Verein Alllmende e.V.):
Ansprache
Ich
wurde als Sprecher der Koordinationsgruppe der Veranstaltung, die
morgen in der Werkstatt der Kulturen stattfindet, beauftragt, zu
Ihnen zu sprechen. Ich möchte meine persönlichen
Empfindungen zum Ausdruck bringen und hoffe auf das Verständnis
meiner Freunde.
Der
Verein Allmende
verurteilt die Ermordung von Hrant Dink und glaubt, dass dieser einen
Angriff gegen die Existenz und das Miteinander verschiedener Kulturen
in Anatolien darstellt.
Allmende
weiß, dass es in unserer Geschichte eine Vernichtungs- und
Verleugnungspolitik gegen verschiedene Kulturen Anatoliens gegeben
hat und dass diese Politik bis heute fortgeführt wird. Allmende
glaubt, dass wir unserer Vergangenheit begegnen müssen, damit
solche Angriffe auf nichttürkische Teile der Gesellschaft
verhindert werden können.
Als ein Migrantenverein in
Berlin möchte Allmende
hier eine Zusammenarbeit verschiedener Gruppen gegen Nationalismus
und Chauvinismus betonen und anstreben.
Allmende
begreift Hrant Dink und alle Minderheiten als integrale Bestandteile
der anatolischen Kultur und tritt für ein friedliches
Zusammenleben in dieser Vielfalt ein. Hrant Dink verkörpert
Symbol diese Wünsche, und sein Zielsetzungen müssen von uns
allen übernommen und fortgeführt werden.
Ich möchte
Ihre Aufmerksamkeit auf einen kleinen Teil der türkischen
Gesellschaft lenken. Es handelt sich um etwa einhunderttausend
Menschen, die zum Abschied von Hrant Dink gekommen sind. Das sind
wir. Wir haben die Botschaft von Hrant Dink verstanden und uns am 23.
Januar 2007 in seinem Geiste versammelt. Er hatte uns alles klar und
deutlich erklärt und hat uns persönlich gewonnen. Wir haben
Hrant Dink geliebt.
Haben wir aber verstanden, was er in
Wirklichkeit gefühlt hat? Wissen wir, wie sich ein Kind von
Völkermordopfern fühlt? Wie es das Leben und die Welt
empfindet?
Er sagte stets „wir sind Anatolier und
besitzen viele Gemeinsamkeiten“. Einhunderttausend Menschen
haben diese Botschaft angenommen. Ich zweifle jetzt aber daran, ob
wir ihn nicht nur als Demokraten, Menschenrechtler oder
Antirassisten, sondern auch als einen Armenier wahrnehmen konnten.
War die Distanz zwischen den Armeniern und Türken nicht
klar, als er mit aller Kraft Brücken zwischen unseren beiden
Völkern zu schlagen versuchte und Ähnlichkeiten
aufzeigte?
Wir, einhunderttausend Türken, denken und
glauben, dass seine Ermordung ein Fall des si8ch neu entwickelnden
Nationalismus, Rassismus und des angeblich tiefen Staats ist. So ein
Staat kann aber in Wahrheit nicht sehr tief sein. Nach der Ermordung
haben wir gleich in die Richtung gezeigt, wo sich der Nationalismus
und der Tiefenstaat befinden; als wären sie eine Geschwulst der
Gesellschaft, die wie eine Krankheit mit einer Therapie geheilt
werden könnte. Ich zweifle jetzt daran.
Die
Jugendgruppe, die sich zu diesem Mord verschworen haben soll, ist ein
Spiegel der Gesellschaft. Dieses organisierte Verbrechen besitzt auch
eine unorganisierte Seite. Ein Teil geht in den Staat hinein, ein
Teil bleibt draußen. Ich frage, welches Verbrechen in unserer
Geschichte gegenüber den Minderheiten allein vom Staat oder
allein vom Volk begangen wurde? Dieses Verbrechen besitzt sowohl eine
Führung, als auch eine Verwaltung. In der heutigen türkischen
Gesellschaft erkennen wir viele solche ultranationalistischen
Selbstverwaltungen, die von verschiedenen staatlichen Institutionen
gefördert, mitgetragen, unterstützt und/oder in Schutz
genommen werden.
Es ist daher nicht außergewöhnlich,
dass Menschen auf der Straße mit nationalistischen Parolen
laufen. Nun ist es auch üblich geworden, dass uniformierte
Polizisten unter denselben Parolen laufen, nachdem sie zum Beispiel
letztens kurdische Demonstranten auseinandergejagt haben.
Das
ist die Farbe unserer Nation und des Staats. Ich möchte hier nur
sagen, dass der Staat und die Nation ineinander geflossen sind.
In
meiner Kindheit hatte ich einmal ein Bildnis gesehen. Wenn man aus
drei Metern Entfernung betrachtet, sieht man eine menschliche Figur,
die ihre Hände geöffnet hat. Wenn man näher kommt,
erkennt man, dass die Figur aus Tausenden kleiner menschlicher
Figuren besteht. Darunter steht: Staat.
Während wir die
Ermordung Hrant Dinks als ein Phänomen des Nationalismus
betrachten, sehen auf der anderen Seite die Armenier dies als eine
Fortführung des Völkermords an, als Salz, das in eine noch
offene Wunde gerieben wird und ein ungesühntes Unrecht
darstellt. Dass diese Ermordung auch bedeutete: Millionen Tote, die
ohne Seelenabschied begraben wurden, ein zerstreutes Volk,
beschlagnahmtes Eigentum, eine zertretene Kultur – das
verstehen wir noch nicht. Wir glauben immer noch fest daran, dass
dieser Mord „bloß“ ein Nationalismusproblem unseres
Landes ist. Es ist leider ironisch, dass die Opfer uns zu Hilfe
kommen. Wenn morgen immer noch Armenier zu unserer Veranstaltung
kommen und die Ermordung Hrant Dinks aus unseren Augen als ein
Problem des Nationalismus zu betrachten versuchen und diesen
gewaltigen Sprung zu uns machen wollen, trotz aller Zusatzbedeutungen
und all dessen, wie sie diese Ermordung eigentlich empfinden, möchte
ich meine aufrichtige Hochachtung ausdrücken und bitte um
Entschuldigung für unsere Kurzsichtigkeit und unser
Unverständnis.
****
Geworg
Emin (*1919,
Aschtarak, †1998, Jerewan)
Aphorismus
Mit
dem Lied geh vorsichtig um,
wie mit einer Waffe,
falls das Jahrhundert verworren ist.
Denn wisse:
Aus dem gleichen Blei gießt man
Kugeln und Lettern.
****
Hrant
Dink
Die taubenhafte Furcht meines inneren
Geistes
Als
die Staatsanwaltschaft von Şişli Ermittlungen gegen mich
einleitete, war ich zunächst gar nicht beunruhigt. Der Vorwurf
lautete "Beleidigung des Türkentums". Es war nicht das
erste Mal, dass man diesen Vorwurf gegen mich erhob. Mit dieser Art
der Anklage war ich bereits vertraut, weil man mich bei einem
ähnlichen Verfahren in Urfa schon einmal desselben Vergehens
bezichtigt hatte.
Das Verfahren in Urfa lief bereits seit drei
Jahren; die Anklage lautete: "Herabsetzung des Türkentums".
Auf einer Konferenz im Jahre 2002 hatte ich während einer
Diskussion geäußert, dass ich "kein Türke"
sei, sondern vielmehr "ein aus der Türkei stammender
Armenier".
Prozess
wegen "Beleidigung des Türkentums"
Ich
war überhaupt nicht auf dem Laufenden, wie sich der Prozess
entwickelte. Er interessierte mich auch nicht. Meine mit mir
befreundeten Anwälte wohnten der Anhörung in Urfa in meiner
Abwesenheit bei.
Als ich dann bei dem Prozess in Şişli
gegenüber dem Staatsanwalt meine eidesstattliche Aussage abgab,
war ich sogar ganz entspannt. Schließlich hatte ich ein
ungebrochenes Vertrauen in meine Beweggründe und in das, was ich
geschrieben hatte.
Wenn der Staatsanwalt erst einmal den
gesamten Text meines Leitartikels – und nicht nur den einen
Satz, der für sich genommen ohnehin keinen Sinn ergab –
gelesen und genau geprüft hätte, würde er ganz
selbstverständlich begreifen, dass es mir fern lag, "das
Türkentum herabzusetzen"; und dann würde man dieses
lächerliche Verfahren endlich einstellen.
Ich war mir sicher,
dass dieses Verfahren unter keinen Umständen zu einem
gerichtlichen Prozess führen würde. Ich war mir meiner
selbst sicher. Überraschung!
Der Prozess wurde
eröffnet. Trotzdem, meinen Optimismus verlor ich dabei
nicht.
So sehr war ich davon getragen, dass ich sogar [Kemal]
Kerincsiz – also dem Anwalt, der mich verklagte – in
einer Fernsehdiskussion, der ich live zugeschaltet war, sagte, er
solle sich keine allzu großen Hoffnungen machen, dass ich im
Verlauf des Verfahrens auch nur in einem Anklagepunkt für
schuldig befunden werden würde, dass ich aber – falls ich
wider Erwarten doch verurteilt werden sollte – dieses Land
verlassen würde. Ich war mir meiner sicher, denn aus meinem
Artikel konnte man beileibe keine Intention herauslesen, das
Türkentum herabzusetzen – nicht ein Milligramm eines
solchen Vorsatzes ließ sich darin finden.
All
diejenigen, die meine Artikel vollständig gelesen haben, können
das bezeugen. Es ist ja sogar so, dass der Untersuchungsbericht, der
auf Geheiß des Gerichts von drei Experten der Universität
in Istanbul angefertigt wurde, zu genau diesem Ergebnis kam.
Es
gab also überhaupt gar keinen Anlass, für den man mich
hätte belangen können; bestimmt würde man früher
oder später von diesem Irrweg, den man mit dem Verfahren
eingeschlagen hatte, wieder abkommen, so dachte ich ... Also bat ich
immer wieder um Geduld. Die vorgegebene Marschrichtung indessen
änderte sich nicht.
Der
Rückschlag
Entgegen
der Befunde des Expertenberichts beantragte der Staatsanwalt eine
Verurteilung. Der Richter verurteilte mich zu sechs Monaten
Gefängnis. Als ich von meiner Verurteilung erfuhr, spürte
ich den bitteren Druck der Hoffnungen, die ich die ganze Zeit über
genährt hatte. Ich war verwirrt. Meine Enttäuschung und
mein innerer Aufruhr hatten einen neuen Höhepunkt
erreicht.
Seit Tagen und Monaten schon hatte ich mich mit
meinen Ankündigungen zurückgehalten, dass ich
freigesprochen und meine Kritiker dann reumütig sein würden
wegen all dem, das sie über mich verbreitet hatten.
Die
Zeitungsberichte, die Leitartikel und die Fernsehsendungen
berichteten über sämtliche Anhörungen des Prozesses.
Und alle zitierten mich mit den Worten: "Das Blut der Türken
ist vergiftet." Immer und immer wieder vermehrten sie meinen Ruf
als "Feind der Türken". Im Gerichtssaal attackierten
mich die dort anwesenden Faschisten mit rassistischen Flüchen.
Sie überhäuften mich mit Beleidigungen, die sie auf ihre
Plakate gekritzelt hatten. Die unzähligen Drohungen, die
monatelang per Telefon, E-Mail und Brief auf mich einhagelten, wurden
immer mehr. Durch all das kämpfte ich mich geduldig hindurch, in
der Erwartung eines Freispruchs.
Wenn das Urteil erst einmal
verkündet sein würde, dann würde die Wahrheit sich
durchsetzen und all diese Leute wären schamvoll mit ihren Worten
und Taten konfrontiert.
Aufrichtigkeit
als einzige Waffe
Meine
einzige Waffe war meine Aufrichtigkeit. Dann aber wurde das Urteil
verkündet und all meine Hoffnungen waren auf einen Schlag
zerstört. Von diesem Zeitpunkt an war ich so verzweifelt, wie
man es als Mensch nur sein kann. Der Richter hatte sein Urteil im
Namen der "Türkischen Nation" verkündet;
rechtlich war nun also festgelegt, dass ich "das Türkentum
herabgesetzt" hatte. Alles andere hätte ich durchstehen
können, doch hierfür war ich nicht gerüstet.
Nach
meinem Verständnis ist Rassismus die Herabsetzung einer Person
durch eine andere Person, auf der Grundlage eines Unterschiedes –
ethnisch oder religiös – und eine solche Herabsetzung kann
niemals vergeben werden.
In diesem mental aufgewühlten
Zustand gab ich Vertretern der Medien sowie Freunden gegenüber,
die sich vor meiner Tür eingefunden hatten, eine Erklärung
darüber ab, ob ich, wie angekündigt, das Land verlassen
werde.
"Ich werde mich mit meinen Anwälten beraten.
Ich werde das Oberste Berufungsgericht anrufen; falls nötig,
werde ich sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gehen. Für den Fall, dass ich nicht von einer
dieser Instanzen freigesprochen werde, werde ich mein Land verlassen.
Nach meiner Auffassung hat jemand, der eines solchen Verbrechens für
schuldig befunden wurde, sein Recht, an der Seite seiner – von
ihm herabgesetzten – Mitbürger zu leben, verwirkt."
Als
ich das sagte, war ich emotional aufgewühlt, wie immer. Meine
einzige Waffe war meine Aufrichtigkeit.
Doch die dunklen
Mächte, die mich auszusondern gedachten, um mich so zu einem
leichten Ziel in den Augen der türkischen Öffentlichkeit zu
machen, fanden auch an meiner Erklärung etwas faul, und so
strengten sie erneut einen Prozess gegen mich an. Die Anklage:
Versuchte Einflussnahme auf das Gericht.
Den türkischen
Redaktionen lagen alle meine Erklärungen vor, doch ihre
Aufmerksamkeit erregte nur das, was in AGOS zu lesen war. Und so
wurde weitläufig verbreitet, dass die für AGOS rechtlich
einstehenden Personen und ich erneut angeklagt worden waren.
Wahrscheinlich ist es das, was man unter "schwarzem Humor"
versteht.
Vertrauensverlust
in das türkische Rechtssystem
Im
Übrigen: Wer hat das Recht, Einfluss auf die Rechtsprechung zu
üben, wenn nicht ich, als Angeklagter! Was für eine
merkwürdige Ironie: Der Angeklagte wird beschuldigt, die
Rechtsprechung zu beeinflussen.
Ich muss gestehen, dass ich
mein Vertrauen in das "Recht" und das "Rechtssystem"
der Türkei verloren habe, um das mindeste zu sagen. Und wie
hätte es anders sein können? Hatte man diese Staatsanwälte,
diese Richter nicht an den Universitäten ausbilden lassen,
hatten sie den Abschluss der Fakultät für
Rechtswissenschaft etwa nicht bestanden? Waren sie etwa nicht in der
Lage, das, was sie lasen, zu verstehen und zu interpretieren?
Aber
es stellt sich nun heraus, dass die Rechtsprechung in diesem Land –
genau so, wie es viele Staatsmänner und Politiker ganz ungeniert
öffentlich verlautbaren – nicht unabhängig ist.
Die
Rechtsprechung beschützt nicht etwa die Rechte der Bürger,
sondern die des Staates. Die Rechtsprechung stellt dem Bürger
nichts zur Verfügung, sondern untersteht der Kontrolle des
Staatsapparates. So war ich auch absolut davon überzeugt, dass –
obwohl man verkündet hatte, dass die Entscheidung in meinem Fall
"im Namen der türkischen Nation" getroffen worden war
– diese Entscheidung vielmehr der "türkische Staat"
gefällt hatte.
Also beschlossen meine Anwälte, das
Oberste Berufungsgericht anzurufen. Doch wer hätte mir
garantieren können, dass die mächtigen Kräfte, die
mich bisher so bedrängt hatten, nicht auch dort ihren Einfluss
geltend machen würden? Und woher konnte ich sicher sein, dass
das Oberste Berufungsgericht die richtige Entscheidung fällen
würde?
Hatte nicht eben dieses Gericht damals das
unrechtmäßige Urteil bestätigt, nachdem man die
Stiftungen für Minderheitsrechte ihrer Ansprüche auf ihre
Grundstücke beraubt hatte? Das Gericht hatte das Urteil sogar
gegen den Widerstand des Obersten Staatsanwaltes durchgesetzt.
Trotzdem: Wir gingen in die Berufung. Doch was hat es uns gebracht?
Der Oberste Staatsanwalt des Berufungsgerichtes bestätigte den
Befund des Expertenberichtes. Er befand, dass kein Vergehen vorlag
und beantragte meinen Freispruch. Und das Gericht verurteilte mich
doch.
Da der Oberste Staatsanwalt seiner Sache genau so
sicher war, dass er verstanden hatte, was er von mir gelesen hatte,
wie ich mir sicher war über das, was ich geschrieben hatte,
legte er Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts ein und
legte den Fall dem Obersten Richtergremium des Berufungsgerichtes
vor.
Aber was kann ich sagen? Die Mächte, die mich meinem
Schicksal zuführen wollten und die den Ablauf des gesamten
Prozesses beeinträchtigten, waren auch hier hinter den Kulissen
tätig. Daher wurde auch von Seiten des Obersten Richtergremiums
per Mehrheitsentscheid beschlossen, dass ich das Türkentum
herabgesetzt hatte.
Wie
eine Taube
So
viel steht fest: Diejenigen, die mich ausgesucht haben, um mich zu
schwächen und mir die Möglichkeit zu nehmen, mich zu
verteidigen, haben mit ihren Mitteln obsiegt. Mit ihren
fehlgeleiteten und niederträchtigen Vorstellungen haben sie die
Gesellschaft infiltriert; sie haben einen Großteil der
Bevölkerung dazu gebracht, Hrant Dink als jemanden zu sehen,
"der das Türkentum herabsetzt".
Überall
stapeln sich bei mir die hasserfüllten Drohungen dieser Leute.
Mein Computer ist voll davon. Wie sehr sind diese Drohungen ernst zu
nehmen? Um ehrlich zu sein, ich weiß es nicht. Die
psychologische Folter aber ist für mich eine reelle und
unerträgliche Tatsache. "Was denken diese Leute über
mich?" Diese Frage quält mich.
Unglücklicherweise
bin ich heute bekannter, als das früher der Fall war. Ich spüre,
viel mehr als früher, wie mich Leute anschauen und mir Blicke
zuwerfen, die besagen: "Da, schau mal, ist das nicht dieser
Armenier?" Und reflexartig beginnen meine Gedanken mich zu
quälen.
Zum einen ist es Neugier, zum anderen ist es ein
Unbehagen. Es ist diese Aufmerksamkeit, die mich quält, und die
Befürchtungen über das, was passieren könnte.
Besessen
von dem, was links, rechts, vor und hinter mir passiert. Meinen Kopf
drehe ich ständig hin und her. Jede neue Bedrohung nehme ich
sofort mit einem Ruck ängstlich in Augenschein. Das ist der
Preis, den du bezahlen musst.
Was hat Außenminister
Abdullah Gül doch gleich gesagt? Und was der Justizminister
Cemil Çiçek? "Na, komm schon. Nun übertreib
mal nicht [was den Paragraphen 301 angeht]! Gibt es überhaupt
jemanden, der damit verurteilt wurde, den man tatsächlich ins
Gefängnis gesteckt hat?"
Als ob Verhaftung das
einzige wäre, was dieser Paragraph anrichtet! Ich werde euch
sagen, was dieser Paragraph anrichtet, ich werde es euch sagen
...
Wisst ihr Minister, was es bedeutet, einen Menschen in den
permanent verängstigten Zustand einer Taube zu versetzen? Wisst
ihr das? Das scheint euch einfach nicht zu interessieren!
"Leben
oder Tod"
Was
ich durchgemacht habe, ist kein leichter Prozess. Ganz zu schweigen
von dem, was wir als Familie durchgemacht haben. Es gab Momente, in
denen ich ernsthaft überlegt habe, das Land zu verlassen, weit
weg zu ziehen – vor allem, als zunehmend auch Leute bedroht
wurden, die mir nahe stehen.
An diesem Punkt war ich
vollkommen hilflos. Das nennt man wohl zwischen "Leben oder Tod"
wählen. Für mich selbst hätte ich eine Entscheidung
treffen können, aber ich hatte nicht das Recht, über das
Leben meiner Freunde und Familie zu entscheiden.
Mir selbst
gegenüber hätte ich die Heldenrolle spielen können,
aber ich hatte nicht das Recht, mutig zu sein, wenn ich damit
irgendjemand anderen in Gefahr gebracht hätte. In dieser
hoffnungslosen Zeit scharte ich meine Familie, meine Kinder um mich
und suchte Zuflucht dort. Sie gaben mir die stärkste
Unterstützung; sie hatten Vertrauen in mich.
Egal, wo ich
mich aufhielt, sie waren immer bei mir. Wenn ich gesagt hätte,
"Kommt, lasst uns aufbrechen", dann wären sie mit mir
gegangen; wenn ich gesagt hätte, "Wir bleiben hier",
dann wären sie mit mir geblieben.
Bleiben
und Widerstand leisten
Wenn
wir aber gehen würden, wohin würden wir dann gehen? Nach
Armenien? Wie lange könnte jemand wie ich, der Ungerechtigkeit
nicht ertragen kann, das Unrecht dort aushalten? Würde sich die
Situation dort nicht noch verschlimmern? Und in Europa hätte ich
nicht leben können.
Immer, wenn ich im Westen auch nur
drei Tage lang unterwegs war, vermisste ich mein Land, meine Heimat
schon am vierten Tag und ich krümmte mich vor Langweile. "Wann
ist das hier vorbei, wann bin ich endlich wieder zuhause?"
All
die Annehmlichkeiten hätten mich fertig gemacht! Eine brodelnde
Hölle gegen einen vorgefertigten Himmel einzutauschen –
das wäre nichts für mich, so bin ich einfach nicht
gestrickt. Ich und meine Leute sind eher so veranlagt, aus freien
Stücken zu versuchen, die Hölle, in der man lebt, zu einem
himmlischen Ort zu machen.
Es gab für uns keine
Alternative dazu, in der Türkei zu leben, denn es war genau das,
was wir wirklich wollten. Und es war genau das, was wir auch tun
mussten – aus Respekt gegenüber den tausenden von Freunden
in der Türkei, die für die Demokratie gekämpft und uns
unterstützt haben.
Wir waren entschlossen zu bleiben und
uns gegen die Zustände zur Wehr zu setzen. Wenn man uns
allerdings eines Tages dazu zwingen würde zu gehen, würden
wir – so wie schon 1915 unsere Vorfahren – aufbrechen;
ohne zu wissen, wohin es geht, würden wir dieselben Straßen
entlang marschieren. Wir würden den Leidensweg beschreiten, den
Schmerz nachempfinden ...
Mit diesem schändlichen Vorwurf
würden wir unser Heimatland verlassen. Und wir würden dahin
gehen, wohin uns unsere Füße tragen, nicht unsere
Herzen.
Ängstlich
und frei
Ich
wünsche mir, dass wir niemals so einen Abschied durchmachen
müssen. Wir haben immer noch zu viele Gründe [hier bleiben
zu wollen], und wir hoffen, dass es niemals passieren wird.
Ich
werde nun eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte einreichen. Ich weiß nicht, wie lange sich ein
solcher Prozess hinziehen wird. Was ich aber weiß, ist, dass
ich, bis der Prozess durchgestanden ist, hier in der Türkei
bleiben werde, und das beruhigt mich ein wenig.
Wenn das
Gericht zu meinen Gunsten entscheiden sollte, werde ich zweifelsohne
sehr glücklich sein – es würde bedeuten, dass ich
mein Land niemals würde verlassen müssen.
Das Jahr
2007 wird für mich sicherlich ein noch schwieriger werden. Die
Verfahren werden fortgesetzt, und man wird neue Verfahren eröffnen.
Wer weiß schon, welche weiteren Ungerechtigkeiten mir noch
bevorstehen?
Während sich all das ereignet, gibt mir
aber diese eine Gewissheit Sicherheit: Ja, ich empfinde mich als
gefangen in dem spirituellen ängstlichen Unbehagen einer Taube,
aber ich weiß, dass man in diesem Land Tauben in Ruhe lässt.
Tauben leben ihr gesamtes Leben in dem Tumult der Stadt, in dem
Trubel der Menschen. Ja, sie sind ängstlich, aber sie sind auf
ihre Art auch frei.
© Agos/Qantara.de 2007
(Internet-Fundstelle:
http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-468/_nr-675/i.html
Übersetzt
aus dem Türkischen von F.M. Göcek; übersetzt aus dem
Englischen von Lewis Gropp.
****
Aus
dem 55. Psalm, 7. bis 9. Vers:
O
hätte ich Flügel wie Tauben, dass ich wegflöge und
Ruhe fände!
Siehe,
so wollte ich in die Ferne fliehen und in der Wüste bleiben. Ich
wollte eilen, dass ich entrinne vor dem Sturmwind und Wetter.
****
Achylleas Lykos (Hellenische Gemeinde zu Berlin): Ansprache
Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde!
Liebe Frau Eypper,
liebe Frau Hofmann,
Ich
danke Ihnen für die Einladung und für die Möglichkeit,
heute das Wort an Sie zu richten. Ich tue dies in doppelter
Eigenschaft: Als Bürger der Hellenischen Republik und als
Vorsitzender eines Dachverbandes griechischer Organisationen, nämlich
der Hellenischen Gemeinde Berlin e.V. Zu unseren Mitgliedsverbänden
gehört der Verein der Griechen aus Pontos, und es war uns ein
Herzensanliegen, 2006, im 90. Jahr des Gedenkens an den Beginn des
Völkermordes an den pontischen Griechen eine Petition zur
förmlichen Anerkennung des Genozids an allen kleinasiatischen
Griechen in den deutschen Petitionsausschuss einzubringen. Dieses
Petitionsverfahren ist noch anhängig. Mit Genugtuung haben wir
inzwischen zur Kenntnis genommen, dass die größte
internationale Berufsvereinigung der Völkermordforscher am 16.
Dezember 2007 eine Resolution verabschiedet hat, mit der –
endlich! – auch der Genozid an den Mitopfern der Armenier
anerkannt wird. Die International
Association of Genocide Scholars
ruft mit dieser Resolution die Republik Türkei zur
unverzüglichen Vergangenheitsaufarbeitung und Wiedergutmachung
auf.
Wie angebracht solche Forderungen sind, zeigt nicht nur
das inzwischen 93 Jahre währende Schweigen oder gar Leugnen des
türkischen Staates und der gesellschaftlichen Eliten in der
Türkei. In schrecklicher Weise haben die Ereignisse des Jahres
2007 die Mächtigkeit und anhaltende Wirkung tradierter
Feindbilder und eines niemals aufgearbeiteten Christenhasses
bestätigt. Hass auf christliche Minderheiten sind zum festen
Bestandteil türkischer Identität geworden und jederzeit
abrufbar: in Trapesunta oder Trabzon, in Melitene oder Malatya, in
Smyrni bzw. Izmir, in Konstantinopel bzw. Istanbul. Überall
stehen junge, fehlgeleitete und missbrauchte junge Menschen bereit,
um auf Befehl ihrer fanatischen Auftraggeber und Hintermänner
Verbrechen an christlichen Geistlichen und anderen Vertretern
christlicher Minderheiten zu begehen. Nur so ist es erklärbar,
dass eine winzige, weitgehend aus alten Menschen bestehende
Gemeinschaft wie die griechisch-orthodoxe weiterhin angegriffen wird.
Als hellenischer Bürger und damit Bürger eines
unmittelbaren Nachbarn der Türkei erschreckt mich die latente
Gewalt in unserem Nachbarland. Ich weiß, dass darunter in
erster Linie die Menschen in der Türkei leiden, insbesondere die
ethnisch-religiösen Minderheiten des Landes und die politisch
Oppositionellen. Mich erschreckt, dass auch die AKP-Regierung trotz
ihrer politischen Stärke nichts Grundsätzliches unternimmt,
um die Verhältnisse zu bessern. Sie betreibt bestenfalls
Kosmetik und Halbherzigkeit.
Aber wie bereits in der letzten
Dekade osmanischer Herrschaft, gibt es auch heute eine klar
erkennbare europäische Dimension der Verantwortung für das,
was in der Türkei und mit ihren Minderheiten geschieht. Europa
hat damals weggesehen und sich täuschen lassen, es schaut auch
heute fort und lässt sich täuschen. Der AKP gelingt die
Irreführung ebenso gut wie einst dem jungtürkischen
Komitee. Zudem sind europäische Instanzen von äußerster
Schwerfälligkeit. Es hat zehn lange Jahre gedauert, bis der
Europäische Gerichtshof seinen ersten Beschluss zu den staatlich
beschlagnahmten Besitztümern von Minderheiten in der Türkei
bekannt gab. Das war vor genau einem Jahr. Nach diesem Urteil hat die
Türkei gegenüber der Stiftung „griechisch-orthodoxes
Jungen-Gymnasium“ (Große Schule) das Recht auf Schutz des
Besitztums verletzt. Falls die Türkei die in diesem Verfahren
genannten beiden Besitztümer nicht innerhalb von drei Monaten
Grundbuchauszüge zurückgibt, so muss sie insgesamt 910.000
Euro, einschließlich Gerichtskosten, zahlen. Bis heute hat die
Türkei den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs nicht
erfüllt, sie hat allerdings auch noch keine Strafe zahlen
müssen.
Für Hrant Dink war dieses schleppende Tempo
Europas tödlich. Er hatte im Oktober 2006 den Europäischen
Gerichtshof angerufen, nachdem das oberste Gericht der Türkei
seine Verurteilung nach Artikel 301 bestätigt hatte. Hrant Dinks
Mörder war schneller.
Doch mit der Konstatierung
empörender oder beschämender Zustände allein
verbessern wir unsere Lage nicht. Frau Hofmann hat recht, wenn sie
uns daran erinnert, dass die allgemeinen Menschenrechte und die
Rechte von Minderheiten global und universell erkämpft und
verteidigt werden: jeden Tag, in mühseliger Kleinarbeit und
durch aktive, handlungsbereite Bürger. Wir in Berlin lebende
Griechen sind bereit, gemeinsam mit türkischen, kurdischen,
armenischen, aramäischen und deutschen Organisationen für
diese Ziele zu arbeiten. Dies schulden wir nicht nur der historischen
Wahrheit, sondern unserer gemeinsamen Heimat in einem integrierten
Europa der Menschen- und Minderheitenrechte.
****




















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