
Wie der Pressedienst des armenischen Justizministeriums mitteilte, bestätigte der Jurist die Zuständigkeit des Haager Gerichtshof für eine prozessuale Prüfung der Anerkennung des Genozids. Minister Danieljan stellte fest, dass die Anerkennung des armenischen Völkermordes in erster Linie für die Türkei Bedeutung besitze, doch auch für alle übrigen Staaten und Nationen von Wichtigkeit sei, weil sich das Verbrechen des Genozids leider zu einer echten Gefahr für alle Regionen entwickelt habe. Niemand erhebe Einwände dagegen, dass Menschenrechtsorganisationen ihre Anstrengungen auf die Lösung aktueller Problemen richteten, führte Danieljan weiter aus, aber diese könnten zu ihrem logischen Abschluss gebracht werden, falls Verbrechen von grundlegender Schwere und Bedeutung nicht ignoriert würden.
Links:
http://www.panorama.am/ru/law/2010/04/07/genocide/
http://www.kavkaz-uzel.ru/articles/167487/
