Willkommen bei der Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung e.V. (AGA)
AGA – das heißt AUCH:
AUSKUNFT – GENOZIDFORSCHUNG – AKTION
- Sie haben die Webseite der AGA gefunden, weil Sie auf der Suche nach Informationen über den Völkermord an Armeniern, Griechen und syrischen Christen (Aramäer, Assyrer, Chaldäer) waren?
- Oder Sie suchten nach Webseiten über Genozidforschung?
- Oder Sie waren auf der Suche nach Informationen über menschenrechtliche Aktivitäten zur Bekämpfung und Verhütung des Genozids?
In allen drei Fällen sind Sie bei uns richtig.
Die Arbeitsgruppe Anerkennung (AGA) entstand 1999 in Deutschland als Zusammenschluss mehrerer Organisationen, die sich intensiv für die Anerkennung des Völkermords einsetzen, der im Zeitraum 1912-1922 an einer Million griechisch-orthodoscher Christen, 1,5 Millionen Armeniern sowie einer halben Million syro-aramäischer Christen verübt wurde.
Am 13. April 2000 reichten wir zusammen mit dem Verein der Völkermordgegner e.V. (SKD) beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition ein, in der wir den deutschen Gesetzgeber baten, den an den Armeniern und anderen osmanischen Christen verübten Genozid als Völkermord anzuerkennen und den Gesetzgeber sowie die Regierung der Republik Türkei aufzurufen, dieser Anerkennung zu folgen. Die Petitionsaufrufe beider Organisationen unterzeichneten etwa 16.000 Einwohner Deutschlands unterschiedlicher Nationalität, am meisten jedoch – über 10.000 – in Deutschland lebende Bürger der Republik Türkei. Hunderte im Ausland – in den USA, Israel, Armenien sowie anderen Staaten – lebende Personen unterstützten unsere Massenpetition, darunter namhafte Vertreter der Genozidforschung.
Ein Jahr später, am 4. April 2001, zeigte der Petitionsausschuss in seiner Beschlussempfehlung Verständnis für unser Anliegen, riet jedoch den Bundestagsabgeordneten von einer parlamentarischen Beschlussfassung ab:
„Dem Petitionsausschuss ist bewusst, welche große Rolle die Frage der tragischen Ereignisse von 1915 bis 1917 für das Selbstverständnis des armenischen Volkes spielt. Die Aufarbeitung dieser Vergangenheit ist wichtig, um zu einer dauerhaften, friedlichen Verständigung der Länder Armenien und Türkei zu kommen. (…) Der Petitionsausschuss begrüßt alle Initiativen, die der Aufarbeitung dieser historischen Ereignisse dienen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass Wunden nicht aufgerissen, sondern geheilt werden. (…) … der Petitionsausschuss (ist) der Auffassung, dass im Rahmen diplomatischer Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland bei gegebener Gelegenheit die von einem großen Teil der deutschen Bevölkerung getragene Sichtweise verdeutlicht werden soll. Es sollte ferner vermittelt werden, dass der Petitionsausschuss mit dieser Thematik befasst war. In diesem Sinne empfiehlt der Petitionsausschuss die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, mit der Bitte, innerhalb von sechs Monaten zu berichten.“
Einen Tag darauf, am 5. April 2001, beschloss der Deutsche Bundestag im Sinne dieser Empfehlung. Mit Schreiben vom 6. September 2001 teilte das Auswärtige Amt über die im Juni 2001 in Ankara geführten Gespräche mit:
„Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes (…) hatte zwischenzeitlich bei bilateralen Konsultationen in Ankara Gelegenheit, seinen türkischen Amtskollegen auf die Beratungen der Armenierpetition im Deutschen Bundestag hinzuweisen…“
Wir erfuhren ferner, dass das Auswärtige Amt dem Petitionsausschuss die in Ankara erhaltene Information gab, wonach bereits auf Nicht-Regierungsebene armenisch-türkische Gespräche zur Frage des Völkermordes stattfinden. Damit war die Anfang Juni 2001 gebildete und schon nach sechs Monaten wieder aufgelöste Türkisch-Armenische Aussöhnungskommission (Turkish Armenian Reconciliation Commission; engl. abgekürzt TARC) gemeint. Immerhin hatte ihre kurze Existenz dazu gedient, unsere Massenpetition scheitern zu lassen.
Vier Jahre später brachte die damals oppositionelle CDU/CSU-Fraktion eine Petition Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen in den Bundestag ein, der sich später die übrigen Fraktionen anschlossen; sie konnte daher am 16. Juni 2005 einstimmig verabschiedet werden. Allerdings stellt dieser Beschluss nur eine implizite Anerkennung dar, denn er begründet zwar ausführlich den Antrag mit der Schilderung des Völkermords an den Armeniern entsprechend den Straftatbeständen, die die UN-Genozidkonvention (1948) als Völkermord wertet, vermeidet es aber selbst, die an den Armeniern und anderen christlichen Ethnien im Osmanischen Reich begangenen Verbrechen ausdrücklich als Völkermord zu werten. Diese Halbherzigkeit und Inkonsequenz 90 Jahre post factum konnte den berechtigten Erwartungen der Nachfahren der Opfer und Überlebenden nicht gerecht werden – sie reagierten enttäuscht.
Daher meinten wir damals: DAS DARF NICHT DAS LETZTE WORT GEWESEN SEIN!
17 Jahre, nachdem wir unsere Petition eingereicht hatten, bzw. 101 Jahre post factum fasste am 2. Juni 2016 der Deutsche Bundestag fast einstimmig – bei einer Gegenstimme sowie einer Enthaltung – einen zweiten erinnerungspolitischen Beschluss (https://www.aga-online.org/berlin-den-2-juni-2016-bundestag-verabschiedet-resolution-erinnerung-und-gedenken-an-den-voelkermord-an-den-armeniern-und-anderen-christlichen-minderheiten-in-den-jahren-1915-und-1916-d/), in dem er diesmal die bisher als „Massaker“ und „Vertreibungen“ von Armeniern und „anderen christlichen Minderheiten“ paraphrasierten Verbrechen ausdrücklich als Völkermord wertete. Der Beschluss enthält eine Reihe von praktischen Ansätzen für die Neugestaltung der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit zu Völkermord, ebenso wie für die Förderung von Forschungstätigkeit zum osmanischen Genozid an über drei Millionen Christen. Nun geht es in der nächsten Runde um die möglichst zügige Umsetzung dieses Beschlusses in Geschichtslehrplänen sowie um die Erstellung geeigneter Lehrmaterialien.
Wer wir heute sind
Die Gründungsmitglieder der AGA und bisher Aktiven gehören verschiedenen Nationalitäten und Staaten an. Unsere Tätigkeit begreifen wir als praktischen Beitrag zur Bekämpfung und Verhütung von Völkermord entsprechend der UN Genozid-Konvention.
Abgeleitet aus ihrer strikt menschenrechtlichen Ausrichtung ist die AGA ein übernationaler Verein. Wir legen ebenfalls Wert auf politische Neutralität.
Was wir wollen
Alle Gründungsmitglieder der AGA besitzen langjährige Erfahrung mit den Folgen von Genozidleugnung – sei es als Betroffene und/oder als Menschenrechtler. Wir wissen, dass Völkermord das größtmögliche Verbrechen bildet, das Menschen an Mit-Menschen begehen können und dass dieses Verbrechen solange anhält, wie es geleugnet wird. Erst die wissenschaftliche, gesellschaftliche und juristische Anerkennung geleugneter Völkermorde beendet das Leiden und stellt einen wirksamen Beitrag zur Verhütung weiterer Völkermorde dar. Darum setzen sich die Gründungsmitglieder im Rahmen ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Möglichkeiten dafür ein, den Schmerz, der aus dem anhaltenden Leid entsteht, zu verringern und der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen.
Der Name unseres Vereins enthält unsere Überzeugung und unser Programm: Wir wollen durch Anerkennung von bisher geleugnetem Völkermord zur Verhütung weiterer Verbrechen sowie zur Völkerverständigung beitragen. Nichts beeinträchtigt die Beziehungen zwischen Völkern und Staaten stärker, als Völkermord und dessen Leugnung. Wir wollen außerdem gegen sämtliche Formen der Verharmlosung oder Leugnung von Genozid vorgehen.
Was wir genau unter Genozid sowie dessen Leugnung oder Anerkennung verstehen, veranschaulichen unsere Antworten auf folgende drei Fragen: