Sonstige Belege

„Such‘ Dir was aus, aber es soll von Armeniern stammen!“ (1)

Datum: 16/01/2012 15:56:48 | Kolumne: Selcuk Uzun, hier: Übersetzung aus dem Türkischen

„Am 29. Mai 1926 wird dem Parlament ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der von dem Abgeordneten für Denizli, Haydar Rüştü Bey ausgehändigt wird und die unterstürzenden Unterschriften vielerAbgeordneten trägt. Der erste Paragraf dieses Entwurfs lautet: „Den Ehefrauen und Kindern führendertürkischer Politiker, die durch Armenier in politischer Absicht zu Märtyrern gemachtwurden, wird ein Eigentum aus dem hinterlassenen mobilen und immobilen Eigentumsbestand von Armeniern übereignet.“ (türk.: Ermeniler tarafından siyasi maksatlarla şehit edilen Türk siyasisi yöneticilerinin eş ve çocuklarına Ermeni terk edilmiş malları ve emlakından bir mülk verilir).

Im zweiten Paragraf wird ergänzt: „Der Wert und die Art des Eigentums wird der höchstmöglichen Lebensqualität dem Stand und Titel angemessen bestimmt.“ (türk.: Bu mülkün değeri ve aslı, şehit edilen kişilerin en refah içinde yaşadıkları durum ve ünvanları dikkate alınarak takdir edilir).

Der Gesetzesentwurf wurde am 25. Dezember 1926 durch Ministerpräsidenten Ismet Inönü dem Parlamentsvorsitzenden zugeleitet. Die Begründung zur Vorlage lautete: „Die Ehefrauen und Kinder der Führer, die die Befreiung des Heimatlands, seine Zukunft, seine Zufriedenheit, Fortschritt und Entwicklung zu ihrem Lebensziel erhoben hatten und durch Attentate zum Märtyrer wurden, stehen unter Obhut der Nation und des Staates.“ (türk.: Memleketin kurtuluşunu, geleceğini, saadetini ilerleme ve gelişmesini hayat tarzı kabul eden ve suikaste maruz kalarak şehit edilen yöneticilerin geride bıraktığı eş ve çocukları milletin ve devletin emanetindedir).

Die Verpflichtung wird wie folgt begründet: „Die Leiden der Familien und Kinder von großen Menschen, die wegen hoher Ideale ihr Leben hergaben, durch Trösten zu lindern, sie zu belohnen, nachahmenswerte Taten zu verherrlichen und die Dankesgefühle der Nation zu bezeugen, sie zu stärken und vor Armut und Erniedrigung zu schützen“. (türk.: Büyük idealler peşinde hayatlarını feda eden büyük insanların aile ve evlatlarının acılarını teselli etmek, onları mükafatlandırmak benzerlerini gayrete getirmek ve milletin şükran hislerini göstermek, kuvvetlendirmek, onların fakir fukara durumuna düşmemesi için gereğini yapmak).

Dieses Gesetz rief mehrere Debatten im Parlament hervor. Eine betraf die Frage, ob diese Hilfe in Form von Geld oder Eigentum erfolgen sollte. Bei einer zweiten Aussprache äußert sich der Abgeordnete von Sinope, Recep Zühtü Bey, wie folgt: „Wir beabsichtigen eigentlich nicht den Dienst am Vaterland, sondern eine Reaktion auf die armenischen Attentäter, als einen Gegenschlag. Sollte es nur wegen des Dienstes am Vaterland geschehen, wird es große Debatten geben, weil überall Waisen tapferer Männer vorhanden sind. Weil wir das als einen Gegenschlag ausführen, sollten wir statt ‚Nationalgut‘ wie folgt schreiben: ‚… wird aus dem hinterlassenen Gutsbestand geflohener Armenier gegeben‘.“

Recep Zühtü Bey begründete sein Anliegen wie folgt: „Dies ist eine Warnung an die Attentäter. Ihr könnt an irgendeinem Türken ein Attentat ausüben, ihn töten. Wir aber werden dessen Kind mit eurem Geld erziehen, um morgen eure Augen auszustechen und eure Köpfe zu zerschmettern.“

(Gesamttext auf Türkisch: : http://www.kuyerel.com/modules/AMS/article.php?storyid=6761)

(1) Der Ausspruch stammt von Mustafa Kemal persönlich. Er hat ihn in Gegenwart von Kemal Beys Vater getan, gerührt von dessen Trauer und Stolz.