AGA-Presseerklärung
Berlin, den 31.01.2007. – Am 19.1.2007 hatte der italienische Justizminister Clemente Mastella ein Projekt über die Pönalisierung der Völkermordleugnung angekündigt. Dieses Vorhaben wurde leider von der italienischen Regierung nicht übernommen, die sich stattdessen für eine strengere Bestrafung der Aufhetzung zum Rassenhass und Diskriminierung entschieden hat.
Die Verbreitung von Ideen, die auf der rassische Überlegenheit oder dem rassischen oder ethnischen Hass basieren, soll nunmehr mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Die rassisch, ethnisch, national, religiös oder sexuell motivierte Diskriminierung sowie die Aufhetzung zu solchen Taten soll künftig mit bis zu 4 Jahren Haft bestraft werden. Dieses Gesetzesprojekt muss noch vom italienischen Parlament verabschiedet werden.
Die Arbeitsgruppe Anerkennung begrüßt diesen Fortschritt in der italienischen Gesetzgebung, bedauert jedoch zutiefst die damit verpasste Bestrafung der Völkermordleugnung als eigenem Straftatbestand. Die Bestrafung der Leugnung aller Völkermorde, und nicht nur der Schoah, ist in einem Rechtsstaat unentbehrlich, da die Völkermordleugnung die Fortsetzung des größten Verbrechens darstellt.
Die Arbeitsgruppe Anerkennung erinnert nochmals daran, dass die Bestrafung der Völkermordleugnung die Geschichtsforschung nicht beeinträchtigt. Sie ist vielmehr darauf gerichtet, die Völkermordopfer und ihre Nachkommen vor rassistischen Angriffen zu schützen.