In einer Presseerklärung vom 1. Dezember 2005 hat die internationalen Gefangenenhilfsorganisation „Amnesty international“ ihre große Besorgnis über die zunehmende Anwendung von Art. 301 TStGB bekannt gegeben. Dieser Artikel wurde in der am 1. Juni 2005 von der Großen Nationalversammlung verabschiedeten Strafrechtsnovelle neu eingeführt und ersetzt den in der Vergangenheit heftig kritisierten Art. 159 TStGB. Artikel 159 und sein Nachfolger, Artikel 301, erheben die „Herabsetzung des Türkentums“ zum Straftatbestand – ein Gummiparagraph, der geradezu einlädt, als Knebel missbraucht zu werden, um türkischen Menschenrechtlern, Journalisten, Verlegern und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft das Recht auf Meinungsfreiheit zu beschränken.

„ai“ schildert einige Fälle der Anwendung von Artikel 301, darunter Orhan Pamuk, Hrant Dink sowie Ragip Zarakolu, der in seinem jüngsten Verfahren unlängst das Gericht als Tribüne genutzt hat, um den Begriff „Türkentum“ zu hinterfragen; sein Verfahren wird am 9. Februar 2005 fortgesetzt. Außerdem lenkt „ai“ die Aufmerksamkeit auf einen neuen Fall, nämlich die strafrechtliche Verfolgung des Vorsitzenden des Bingöl-Zweiges des türkischen Menschenrechtsvereins (IHD), Ridvan Kizgin.

Wir schließen uns voll der Aufforderung von „ai“ an: Ersatzlose Streichung des Knebelparagraphen 301 TStGB! Ohne die ersatzlose Streichung dieses und ähnlicher Strafrechtsparagraphen wird auch keine offene und freie wissenschaftliche und gesellschaftliche Erörterung der in der spätosmanischen Periode verübten Genozidverbrechen möglich sein! Und wir bitten die Leser dieser Webseite und unseres Newsletters, die von „ai“ angegebene Aktionsseite aufzurufen und sich an der Aktion für den Menschenrechtsverteidiger Ridvan Kizgin zu beteiligen.

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