Das Berufungsgericht in Ankara entschied letztinstanzlich gegen das Kloster, wodurch jetzt 28 Hektar Klostergelände dem türkischen Staat zufallen und dem Kloster die wirtschaftliche Existenz entzogen wird. Damit ist zumindest auf nationaler Ebene der seit 2008 laufende Streit zuungunsten Mor Gabriels entschieden. Wie so viele minderheitenfeindliche Urteile türkischer Gerichte kann auch dieses nur noch auf EU-Ebene, also vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fortgesetzt bzw. angefochten werden.

Der gerichtliche Landstreit zermürbt die kleine syrisch-orthodoxe Gemeinschaft inner- und außerhalb der Türkei seit 2008, denn alles, was Mor Gabriel zustößt, trifft das letzte bedeutende spirituelle Zentrum dieser Glaubensgemeinschaft im nordmesopotamischen Ursprungsgebiet des Tur Abdin. Kläger gegen Mor Gabriel waren auch die anrainenden kurdischen Bewohner dreier Dörfer, was das Zusammenleben der letzten, rund 2000 aramäischsprachigen Christen und der überwältigen kurdisch-muslimischen Mehrheit in der Region zusätzlich schwer belastet.

Das jüngste und zunächst abschließende Urteil bildet aber auch einen direkten Affront gegen alle, die sich in der Türkei und im Ausland für den Erhalt der Besitzrechte von Mor Gabriel eingesetzt hatten: In der Türkei hatten sich im Juni 2012 rund 300 Intellektuelle öffentlich mit Mor Gabriel solidarisch erklärt. Etwa gleichzeitig hatte der Deutsche Bundestag auf Antrag der regierenden Fraktionen der CDU/CSU sowie FDP einen Beschluss zum Schutz des Klosters verabschiedet.

Links: