Der türkische Regierungschef hat die öffentlich Bediensteten seines Landes angewiesen, jegliche Probleme in ihrem amtlichen Umgang mit Minderheitenangehörigen zu vermeiden. In dem Erlass wird eingeräumt, dass trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren die Minderheitenprobleme des Landes nicht vollständig gelöst seien. Erdoğan verfügte namentlich den Schutz und Erhalt von Friedhöfen der Minderheiten in der Türkei, Gerichtsbeschlüsse zur Registrierung der Immobilien von Minderheitenstiftungen und umgehende gesetzliche Maßnahmen gegen Veröffentlichungen, die zum Hass gegen nicht-muslimische Gemeinschaften aufrufen. Als religiöse Minderheiten gelten in der Türkei offiziell nur Juden sowie griechisch-orthodoxe und armenisch-apostolische Christen. Syrisch-Orthodoxe Christen ebenso wie Jesiden oder Angehörige heterodoxer islamischer Glaubensrichtigen sind davon ausgenommen.
Bereits im März 2010 gab die türkische Regierung auf Anregung des Gouverneurs von Van und mit Zustimmung des Ministers für Kultur und Tourismus, Ertugrul Günay, die Erlaubnis, dass einmal im Jahr in der armenisch-apostolischen Heilig Kreuz-Kirche auf Achamar ein Gottesdienst abgehalten werden darf. Dies widerspricht allerdings der Behauptung des türkischen Staatsministers Mehmet Aydin, der bei einem Besuch der Kirche bekannt gab, dass in der Türkei jeder seinen Glauben frei ausüben könne. Für Armenisch-Apostolische Christen scheint dies allerdings nur einmal im Jahr zu gelten, wie man schlussfolgern muss.
Eines der ersten Anzeichen der türkischen Bereitschaft, religiöse Minderheiten zu respektieren, würde in der Bewahrung ihrer Ursprungsbezeichnung bestehen. Im Fall von armenischen Baudenkmälern und Ortsnamen kann davon keine Rede sein. Regelmäßig wird in türkischen Verlautbarungen der Name der Insel, auf der sich die Heilig-Kreuz-Kirche befindet, verstümmelt bzw. türkisiert: Aus dem armenischen Toponym Achtamar wird „Akdamar“, was im Türkischen „weiße Ader“ bedeutet und keine Verbindung mit dem armenischen Ortsnamen besitzt. Da der Erdoğan-Erlass außerdem „Klagen über Publikationen oder Sendungen, die zum Hass gegen nicht-muslimischen Gemeinschaften aufzuhetzen“ vorsieht, sollten weiterhin Dutzende von Internetseiten gesetzlich bestraft werden, einschließlich der Seite „Armenische Behauptungen und historische Tatsachen“ (1998), in der das Außenministerium sowie das Ministerium für Kultur und Tourismus der Türkei seit 12 Jahren in den Sprachen Türkisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Russisch, Spanisch, Arabisch und Chinesisch den Genozid an den Armeniern bestreiten und sie des Staatsverrats bezichtigen.