Wie die Föderation der Aramäer (Suryoye) in Deutschland e.V. (FASD) mitteilt, hat der Oberste Gerichtshof der Türkei das für das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel günstigere Urteil der Vorinstanz – des Kreisgerichts Midyat – vom 22. Mai 2010 aufgehoben und damit im Berufungsverfahren der klagenden Anrainergemeinden zu deren Gunsten entschieden.

„In diesen Prozessen geht es um viel mehr, als nur um die Eigentumsrechte des Klosters. Sollte die Schutzmauer per Gerichtsurteil abgerissen werden, so stünde nicht nur die Existenz des Klosters als solches auf dem Spiel, sondern auch die Zukunft der aramäischen Christen in der Türkei“, so Daniyel Demir, Bundesvorsitzender der Föderation der Aramäer in Deutschland.

Der FASD „ruft die deutsche und europäische Politik- und Medienlandschaft, wie auch die Menschenrechtsorganisationen und Schwesterkirchen mit Nachdruck dazu auf, den diplomatischen Druck aufrecht zu erhalten und weiterhin auf die Situation des Klosters Mor Gabriel und der aramäischen Minderheit in der Türkei aufmerksam zu machen.“

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