Auf Antrag der Armenischen Gemeinde Halle hat die Oberbürgermeisterin der Stadt der Errichtung eines Gedenksteins (Kreuzsteins) für die Opfer des Völkermords im Jahr 1915 zugestimmt. In der Vorlage für die Kreuzsteinerrichtung im Jahr 2015 stand ursprünglich das Wort Völkermord. Es wurde auf Betreiben des Hallenser Kulturausschusses gestrichen, mit Hinweis auf die halbherzige Bundestagsresolution von 2005, die den Genozid an 1,5 Millionen Armeniern als „Massaker und Deportation“ umschreibt.

Eine rechtliche Verpflichtung zur Nachahmung des kritikwürdigen Bundestagsbeschlusses besteht indessen nicht, weder für den Stadtrat, noch für dessen Kulturausschuss. Eine derartige Verpflichtung ist auch nicht aus den Empfehlungsrechten des Kulturausschusses ableitbar. Dieser ist vielmehr vom Bundestag unabhängig in seinen Empfehlungsrechten – und damit auch in seiner Verantwortung.

Mit dem unten stehenden online-Brief können Sie bei der Oberbürgermeisterin Halles, Dagmar Szabados (SPD), ihrem Nachfolger (ab Dezember 2012) Dr. Bernd Wiegand (parteilos) und der Vorsitzenden des Kulturausschusses, Dr. Annegret Bergner (CDU), gegen die Streichung des ursprünglichen Wortlauts der Vorlage protestieren.

Vgl. auch:

http://www.aga-online.org/news/attachments/AGA_Brief_Kulturausschuss_Halle_17112012.pdf  ( 263 kb)

Der Beitrag von Jürgen Gispert: Kreuzstein kommunalpolitisch geschliffen  ( 86 kb)

ALS REAKTION AUF DIE LAUFENDE AKTION ERREICHTE UNS AM 22. November 2012, 11:35 Uhr, folgende Mail des SPD-Fraktionsgeschäftsführers Dr. Andreas Schmidt aus Halle:

wie wir es nicht selten erleben war die Pressebericherstattung hier unzutreffend. Der Kulturausschuss hat, anders als berichtet, den Beschlussvorschlag zu einem Kreuzstein zum Gedenken an den Völkermord am armenischen Volk nicht geändert. Die SPD-Fraktion hat dem ursprünglichen Antrag auch zugestimmt. Der Antrag befindet sich noch im Beratungslauf, auf Wunsch der CDU-Fraktion wurde er im Hauptausschuss am 14.11.2012 noch einmal vertagt.

Die SPD-Fraktion hat sich darauf verständigt, am ursprünglichen Beschlusstext festzuhalten, auch wenn Änderungsanträge kommen sollten, solche sind aber bisher nicht gestellt. Wir bedauern durch die Pressebericherstattung entstandene Verunsicherung sehr, haben aber diesbezüglich keine Einflussmöglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Schmidt
Fraktionsgeschäftsführer

AGA-Kommentar: Uns freut zu hören, dass der Hallenser Kulturausschuss die ursprüngliche Beschlussvorlage nicht geändert hat. Damit dies auch im weiteren Beratungsverlauf nicht geschieht, setzen wir unsere Aktion mit geändertem Wortlaut des Briefes fort:

Unsere Aktion ist abgeschlossen, aber die Debatte um den Beschlusstext des Hallenser Stadtrats zur Errichtung eines Gedenk-Kreuzsteins im April 2015 ist es noch nicht. Nachdem sich Bürgermeisterin Barbara Szabados vorzeitig in Rente begeben hat, sind die Verhältnisse unklar.

Wir danken allen Teilnehmern unserer Aktion und hoffen, dass ihr Appell von den politischen Entscheidungsträgern berücksichtigt werden wird.

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Appell an Stadtrat Halle: Genozid beim Namen nennen

Sehr geehrte Frau Szabados,
Sehr geehrte Frau Dr. Bergner,
Sehr geehrter Herr Dr. Wiegand,

der regionalen Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass Sie den Antrag der örtlichen armenischen Gemeinde zur Errichtung eines Kreuzsteins im Jahr 2015 stattgeben wollen. Zugleich wurde aber berichtet, dass der ursprüngliche Wortlaut des Beschlusses auf Betreiben des Kulturausschusses geändert worden sei: Der Begriff Völkermord sei durch die Formulierung „Massaker und Deportation“ ersetzt worden.

In Erwiderung einer von der Arbeitsgruppe Anerkennung gestarteten Unterschriftenaktion stellte der Geschäftsführer der SPD-Fraktion am 22. November richtig, dass es nicht zu einer derartigen Änderung des Beschlusstextes gekommen sei. Zugleich wies der Geschäftsführer aber darauf hin, dass sich der Antrag noch in der Beratungsphase befindet. Mit Blick darauf appelliere ich an Sie:

Gedenken setzt historische Wahrhaftigkeit voraus. Sie kommt in der Verwendung jenes Begriffes zum Ausdruck, der von den Vereinten Nationen 1948 zur einzigen rechtlich verbindlichen Definition dieses Verbrechens erhoben wurde und der empirisch auf dem Beispiel der Vernichtung von Armeniern und anderen Christen osmanischer Staatszugehörigkeit durch ihren eigenen Staat beruht. Ich erhoffe mir vom Hallenser Stadtrat ein öffentliches Bekenntnis zu dieser Wahrheit: Setzen Sie daher nicht nur einen Kreuzstein, sondern seien Sie innerhalb Deutschlands Vorbild für eine konsequente erinnerungspolitische Haltung! Nennen Sie wenigstens 100 Jahre post factum das Verbrechen bei seinem international anerkannten Namen: GENOZID!

Mit freundlichen Grüßen[Vorname] [Nachname]