Ein armenischer Geistlicher aus Glendale sowie über eintausend weiteren Armeniern aus dem Bundesstaat hat die jüngste Gerichtsentscheidung die Möglichkeit genommen, gegen ausländische Versicherungen vorzugehen, um die Einlagen einstiger armenischer Versicherungsnehmer zurück zu erhalten. Die Begründung des Urteils ist bemerkenswert: Da es keine förmliche Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern durch die USA gebe, könne auch nicht auf dieser Grundlage geklagt werden. Bei den vermutlich dankbaren deutschen Versicherungsunternehmen handelt es sich um die VICTORIA VERSICHERUNG AG, die ERGO VERSICHERUNGSGRUPPE AG und die MüNCHENER RüCKVERSICHERUNGSGESELLSCHAFT AG. Letztere vertrat in ihren Schriftsätzen die auch in der Urteilsbegründung zitierte Auffassung, dass die Außenpolitik des US-Präsidenten eine gesetzliche Anerkennung des Genozids an den Armeniern verbiete.

Das Beispiel zeigt erneut und drastisch die Notwendigkeit, in USA und überall sonst die Anerkennung der im Osmanischen Reich begangenen Genozide in juristisch qualifizierter Weise durchzusehen: nicht als „Katastrophe“, „Tragödie“, „Mets Jerern“ oder in ähnlichen Vermeidungsvokabeln, sondern als Genozid entsprechend der UN-Völkermordkonvention.

Wir veröffentlichen die Stellungnahme des US-armenischen Opferanwalts Vartkes Yeghiayan sowie die Urteilsbegründung.

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