Die Antwort fällt enttäuschend, da völlig nichtssagend und ausweichend, aus. Zwar bejaht Dr. Wolf-Ruthart Born in seiner Antwort für die Regierung, dass diese keine Zweifel an der Echtheit der Dokumente im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes hege, will sich aber weiterhin und trotz der eindeutigen Akten- und Forschungslage nicht dazu äußern, ob es sich bei den Massakern und Deportationen von 1915/16 um einen Genozid im Sinne der UN-Konvention gehandelt habe. Insbesondere weicht sie der Antwort nach der Überprüfung und Unterstützung von Entschädigungsleistungen für Familien ehemaliger armenischer Zwangsarbeiter aus, die die osmanische Regierung der deutschen Leitung des Bagdadbahnbaus kostenlos zur Verfügung gestellt hatte. Die Bundesregierung begründet ihr Schweigen mit anhängigen Verfahren armenischer Kläger gegen deutsche Unternehmen vor einem US-Bundesgericht, wobei sie allerdings die Tatsache der Zwangsarbeit beim Bau der Bagdadbahn in Zweifel zieht („angeblich“). Einzig die Fiktion der „armenisch-türkischen Wieder(sic!)annäherung“ findet das ausdrückliche Lob und die Anerkennung der Bundesregierung, wobei sie implizit Armenien bzw. dem armenischen Volk zumutet, diese Annäherung auch ohne die offizielle Anerkennung des Genozids seitens der Türkei zu vollziehen.

Gegen die Leugnungshaltung der Bundesregierung ruft die Armenian Assembly of Europe zum Protest auf. Die Arbeitsgruppe Anerkennung unterstützt diesen Aufruf nachdrücklich.

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