Berlin, 18. März 2006: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 17. März 2006 beschert den nationalistischen Fans des Talat Pascha keine Freude: Sie dürfen am 18. März demonstrieren, aber mit der Auflage, nicht den Völkermord an den Armeniern zu leugnen! Das dürfte einer Quadratur des Kreises gleichkommen, und wir warten mit Spannung ab, wie die Pascha-Verehrer diese Aufgabe lösen wollen.
Die Arbeitsgruppe Anerkennung begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin, weil sie eine deutliche Anerkennung von Genozidleugnugn als Straftatbestand enthält.