Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 10.02.2010 war so unbefriedigend (vgl. AGA-News vom 01.03.2010), dass die Linksfraktion nun noch einmal nachgefragt und der Bundesregierung darüber hinaus konkrete Fragen zu den Konsequenzen gestellt hat, die sich „hinsichtlich eines offiziellen Eingeständnisses einer nach der UN-Völkermordkonvention strafrelevanten politischen Mitschuld Deutschlands an der Vernichtung der Armenier durch Billigung, Beihilfe, Mittäter- und Nutznießerschaft“ ergeben.

Auch wird die Bundesregierung um offizielle Auskunft ersucht, welche Möglichkeiten das deutsche Strafrecht bietet, „um die Nachkommen der Opfer vor den Folgen der Genozidleugnung zu schützen“ und zu verhindern, „dass politische Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland zur Genozidleugnung mißbraucht werden können“.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/017/1701798.pdf