Wie der Presseservice des Deutschen Bundestags mitteilt, prüft die Bundesregierung derzeit eine etwaige Teilnahme an Gedenkveranstaltungen der Armenier, will aber keine eigenen Veranstaltungen durchführen. Zur völkerrechtlichen Bewertung, ob es sich bei den „Massakern“ und „Vertreibungen“ von 1915/6 um einen Genozid gehandelt habe, verweist das Auswärtige Amt darauf, dass die Bundesrepublik die Genozid-Konvention der UN erst 1955 unterzeichnet habe und das Abkommen angeblich nicht rückwirkend gelte.

Unser Kommentar in aller Kürze: Unverändertes Ausweichen der Bundesregierung vor einer juristisch qualifizierten Meinung bei dem gleichzeitigen Dilemma, bei dieser Rechtsauffassung über die UN-Konvention künftig auch nicht mehr die Schoah als Völkermord anerkennen zu können, da auch dieser Genozid vor 1948 stattfand.

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