Der Bundestag wird als Tagungspunkt 27 über einen Beschlussantrag der oppositionellen Fraktion der Sozialisten „DIE LINKE“ beraten, der bereits veröffentlicht wurde (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804335.pdf).

Leider bleiben in diesem Antrag die griechischen Genozidopfer im Osmanischen Reich ausgeklammert, obwohl die International Association of Genocide Scholars sie seit Jahren zu den Mitopfern zählen. Dass es griechische Genozidopfer gab, bestritt DIE LINKE bereits 2013 (vgl. https://www.aga-online.org/wp-content/uploads/AGA_Wahlpruefsteine_2013_-Erinnerungspolitik_Die-LINKE_KandidatInnen-Info.pdf).

Auch die Fraktion der CDU/CSU hat einen Antrag „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibung und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren“ eingebracht (https://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung_101/286444). Obwohl noch kein Text der Vorlage veröffentlicht wurde, lässt der Titel des Antrages erkennen, dass die Fraktion nicht von ihrer bisherigen Vermeidungsfloskel abrückt und den Genozid an osmanisch-türkischen Genozid an Christ_innen weiterhin als bloßes Vertreibungsverbrechen betrachtet.

Für die Erörterung beider Anträge sind nur 65 Minuten vorgesehen.