Berlin, Demonstrationen am 15. und 18. März von Polizei verboten.

Der Polizeipräsident in Berlin hat heute zwei Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Pogrom bzw. Massaker an der armenischen Bevölkerung in der Türkei im Jahr 1915 und dem Gedenken an Talat Pasa verboten.

Talat Pasa gilt als einer der Hauptverantwortlichen an den Ereignissen und wurde 1921 am Steinplatz in Charlottenburg erschossen. Die Kundgebung am 15. März in der Hardenbergstraße bzw. der Aufzug am 18. März von der Urania zum Ernst-Reuter-Platz wurden verboten, da zu befürchten ist, dass es zu Straftaten, insbesondere der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach § 189 Strafgesetzbuch, kommen wird. Die Ereignisse von 1915 werden von den Anmeldern geleugnet bzw. gerechtfertigt und Talat Pasa wird deswegen verherrlicht.

Der Deutsche Bundestag hatte letztes Jahr in der Begründung einer Drucksache („Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“) festgestellt, dass am 24. April 1915 der Befehl erging, dass die armenische politische und kulturelle Elite Istanbuls verhaftet, ins Landesinnere verschleppt und zum großen Teil ermordet werden soll. Über 1.000.000 Armenier fielen nach unabhängigen Berechnungen den Deportationen und Massenmorden zum Opfer.