Am 17. Dezember 2013 hatte der EGHR auf Antrag von Dogu Perinçek zugunsten des Antragstellers und gegen die Schweiz entschieden, deren sämtliche Gerichtsinstanzen den Antragsteller 2007 wegen wiederholter Leugnung des Genozids an den Armeniern verurteilt hatte (siehe auch http://www.aga-online.org/comment/detail.php?locale=de&commentId=2). Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, darunter auch die Menschenrechtvereinigung der Türkei (IHD), AGA, die Gesellschaft für bedrohte Völker und das kanadische International Institute for Genocide and Human Rights Studies hatten daraufhin an die Schweizer Justizministerin appelliert, bei der Großen Kammer des EGHR Berufung einzulegen.
Am 11. März 2014 teilte das Eidgenössische Justizministerium mit, dass es Revision beantragen wolle, um auf diese Weise den künftigen Handlungsrahmen der Schweizer Behörden bei ihrer Bekämpfung von Rassismus klären zu lassen.
Mehr:
http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2014/ref_2014-03-11.html
http://www.panarmenian.net/rus/news/176733/