MEDIENMITTEILUNG

Das Bundesgericht verurteilt Leugner des Völkermords an den Armeniern

Mit grosser Genugtuung nimmt die Gesellschaft Schweiz – Armenien vom heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts Kenntnis, das den Präsidenten der türkischen Arbeiterpartei, Dogu Perinçek, der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) für schuldig befunden hat. Er hatte im Jahre 2005 wiederholt behauptet, der Genozid am armenischen Volk von 1915, bei welchem ca. 1.5 Mio. Armenierinnen und Armenier ums Leben kamen, sei eine „imperialistische Lüge“. Perinçek wurde somit endgültig zu einer bedingten Geldstrafe, zu einer Busse sowie zur Übernahme der Verfahrenkosten verurteilt. Das Bundesgericht schafft mit diesem wegweisenden Urteil Klarheit und sorgt zudem für eine Weltpremiere.

Mit diesem Entscheid lässt das höchste Gericht, wie vor ihm bereits das Lausanner Polizeigericht und der kantonale Kassationshof, keine Zweifel offen, dass die Ereignisse von 1915 als Genozid im Sinne der UNO-Völkermordkonvention von 1948 gelten.

Soweit bekannt hat erstmals weltweit ein höchstes Strafgericht eine Verurteilung wegen Leugnung des armenischen Völkermordes ausgesprochen. Die Schweizer Justiz hat ihre Unabhängigkeit bewiesen. Sie hat sich namentlich nicht von Druckversuchen aus der Türkei beeinflussen lassen. Dadurch trägt das Bundesgericht zur Verhütung weiterer Völkermorde oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei, indem es menschenverachtendes Verhalten verpönt und für Gerechtigkeit und Menschenwürde einsteht. Das Bundesgericht hält fest, dass die Leugnung des Genozids am armenischen Volk eine Bedrohung für dessen Identität darstellt. Die Verurteilung von Perinçek, so das oberste Gericht weiter, trägt zum Schutz der Menschenwürde der armenischen Gemeinschaft bei, die sich über die Erinnerung an den Genozid von 1915 identifiziert.

Das Bundesgericht setzt damit aber auch ein Signal für andere Länder. Diese sind aufgerufen, ihre Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die Leugnung aller Völkermorde, also auch des Genozids am armenischen Volk, strafrechtlich verfolgt wird.

Das Urteil, sinnigerweise datiert vom 12. Dezember 2007 und damit vom Tag der Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher, zeigt aber auch, dass der viel geschundene Gesetzesartikel zur Verhütung von Rassismus den Gerichten keinerlei Anwendungsschwierigkeiten bereitet, sondern nützlich und wertvoll ist. Die vom Noch-Vorsteher des EJPD initiierte Revision der Bestimmung gegen die Rassendiskriminierung erweist sich somit als unnötig.

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Co-Präsidenten der GSA Sarkis Shahinian +41 76 399 16 25 und Andreas Dreisiebner +41 79 671 86 19
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