Am 26. Januar 2011 entschied der oberste Gerichtshof der Türkei in Ankara, dass große Teile des Besitzes des Klosters Mor Gabriel enteignet werden sollen. Dem 1600 Jahre alten Kloster gehört dieses Land jedoch schon seit Jahrhunderten. Allerdings war es, aufgrund bürokratischer Hürden, bisher nicht möglich, den Grundbesitz amtlich registrieren zu lassen. Unbestreitbar ist jedoch, dass das Kloster als Eigentümer des Landes anzusehen ist. Außerdem zahlt das Kloster seit 1937 regelmäßig Steuern für dieses Land.
Die Fülle der Klageerhebungen gegen das Kloster Mor Gabriel lassen jedoch vermuten, dass es nicht länger existieren soll. Auch wurden Angehörige der syrisch-orthodoxen Gemeinde, die in der Nähe des Klosters leben, in der letzten Zeit Opfer von Angriffen, bei denen unter anderem ihre Häuser in Brand gesteckt wurden.
Trotz einiger Versuche der türkischen Regierung, die Situation der in der Türkei lebenden syrisch-orthodoxen Christen zu verbessern, leiden diese unter ständigen Drohungen und Angriffen gegen sich und ihren Besitz. Die türkische Regierung bietet in solchen Fällen nicht die zu erwartende Unterstützung.
Vgl. auch den Reisebericht von Karen Krüger: Bedrohte Zuflucht im Land der Knechte Gottes ( 366 kb) (FAZ, 26.11.2011)
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