AGA Pressemitteilung

Berlin, 07.05.07. – Am 20.4.2007 hat sich der Rat der EU-Justizministerinnen und –minister politisch auf einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geeinigt. Dieser Rahmenbeschluss sieht eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vor. Auf dieser Grundlage sollen in den EU-Mitgliedstaaten, die noch keine diesbezügliche Gesetzgebung besitzen, Strafvorschriften erlassen werden, und in den EU-Staaten, deren Strafrecht bereits entsprechende Normen enthält, eine Verschärfung ermöglicht werden.

Erfasst durch diese Strafvorschriften sind unter anderem die rassistische oder fremdenfeindliche Hetze, die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
So sehr diese Entwicklung zu begrüßen ist, weil sie die Bestrafung der Völkermordleugnung ausdrücklich vorsieht, bedauern wir jedoch, dass die Bestimmung der infrage kommenden Völkermorde und Verbrechen gegen die Menschlichkeit den mitgliedstaatlichen Gerichten überlassen bleibt. Die österreichische Justizministerin Berger äußerte bereits hinsichtlich des Genozids an den Armeniern, es sei klar, dass es sich um Völkermord handle, auch wenn dies nicht explizit angeführt werde.

Lediglich bei dem Völkermord an den Juden wird allgemein davon ausgegangen, dass er unter die Tatbestände des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit fällt. Der Rahmenbeschluss verweist für andere Fälle auf die Definitionen im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs („Rom-Statut“) und der Charta des Internationalen Militärgerichtshofs von 1945 (Nürnberger Gerichtshof). Ob diese abstrakte Bestrafung der Völkermordleugnung wirksam wird, kann bezweifelt werden.

Sehr problematisch ist ferner, dass gemäß dem Rahmenbeschluss die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, die Strafbarkeit davon abhängig zu machen, dass ein nationales und/oder internationales Gericht festgestellt hat, dass es sich bei einem konkret in Rede stehenden historischen Ereignis um einen Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen handelt. den Anwendungsbereich der Strafbestimmungen gegen die Völkermordleugnung.
Damit der Rahmenbeschluss durch den EU-Rat der Justizministerinnen und –minister förmlich beschlossen werden kann, ist eine erneute Konsultierung des EU-Parlamentes erforderlich. Wir hoffen sehr, dass das EU-Parlament Verbesserungen der Mängel der jetzigen Fassung vorschlagen wird.

Link zum Inhalt des Rahmenbeschlusses: http://eu2007.de/fr/News/Press_Releases/April/0420BMJRassismus.html

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