Pressemitteilung der Arbeitsgruppe Anerkennung (AGA)

Am 10. April 2012 hat die 15. Kammer des Strafgerichts Istanbul den Verleger und Menschenrechtler Ragıp Zarakolu sowie vierzehn andere Personen aus der Untersuchungshaft entlassen. Diese saßen seit Oktober 2011 im Rahmen des sogenannten KCK-Verfahrens (Koma Civakên Kurdistan, Union der Gemeinschaften Kurdistans) in Untersuchungshaft. In seiner 2.500-seitigen Anklageschrift beschuldigt der Sonderstaatsanwalt von Instanbul, Adnan Cimen, Zarakolu der Unterstützung einer Terrororganisation und verlangt eine Freiheitstrafe von 7,5 bis 15 Jahren. Nach Ansicht der Richter hätten sich die Umstände derart verändert, dass die Untersuchungshaft nicht mehr fortgesetzt werden könne.

Hierbei handelt es sich allerdings keinesfalls um einen Freispruch. Der Strafprozess gegen Ragıp Zarakolu und die anderen Verdächtigen soll am 2. Juli im Hochsicherheitsgefängnis von Silivri beginnen. Der Ausgang dieses Prozesses bleibt – trotz der Entlassung aus der Untersuchungshaft – nach wie vor unvorhersehbar.

Die Arbeitsgruppe Anerkennung (AGA) fordert somit weiterhin den vollständigen Freispruch von Ragıp Zarakolu bzw. die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn.

ARD, titel thesen temperamente: Das Schicksal des türkischen Verlegers Ragip Zarakoglu