Die deutsche Menschenrechtsorganisation führt in ihrer Begründung für einen Revisionsantrag unter anderem an:
„Die Entscheidung des EGMR wird in türkisch-nationalistischen Kreisen weithin als Sieg gefeiert und insbesondere im Zusammenhang mit den 2015 stattfindenden Gedenkfeiern zu Nachahmungstaten führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass von nun an die Meinungsfreiheit ohne Ansehen der näheren Umstände Vorrang vor anderen Rechtsgütern hat. Beispiele dafür können Schutz der Opfer vor Diskriminierung und Hassreden oder die Ehre und Würde der Toten sein.“