Die 2. Strafkammer von Istanbul verurteilte erstinstanzlich den Verleger und ehemaligen Besitzer der „Aram Publishers“, Fatih Taş, zu einer Geldstrafe von 1.650 YTR, weil in einer von ihm verlegten Biographie des kurdischen Journalisten Nazim Babaoğlu die Worte „Brutalität“ und „Massaker“ vorkamen. In der Urteilsbegründung hieß es, dass dies den Straftatbestand der „Herabwürdigung“ und „Beleidigung“ des Staates entsprechend §301 erfülle. Allerdings legten die Richter vorsichtshalber §159 zugrunde, den Vorgängerparagraphen des 2008 abgemilderten §301.

Der aus Urfa stammende Journalist Nazim Babaoglu, der für die prokurdische Zeitung Ozgür Gündem gearbeitet hatte, war in Untersuchungshaft verschwunden. In seiner Lebensgeschichte Man sagt, du seist verschwunden ist unter anderem von „Verbindungen zur Staatsmafia, von „Gewaltausbrüchen gegen das kurdische Volk“ sowie von „kleineren Massakern wie jenen, die unter der blutigen faschistischen Diktaturen begangen werden“ die Rede. Da Verleger Taş erklärte, dass er nicht versichern könne, künftig derartige Formulierungen nicht zu wiederholen, sah der Vorsitzende Richter Sevim Efendiler davon ab, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Fatih Taş will in Berufung gehen.