Erst im August 2013 war D. Perinçek in seiner Heimat als Anführer einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft plus 30 Jahren verurteilt worden. Nun ist er dank einer Gesetzesnovelle des türkischen Gesetzgebers wieder auf freiem Fuß. In Europa ist der 71jährige Vorsitzender der nationalistisch-sozialistischen „Arbeiterpartei“ als provokativer Leugner des Genozids an den Armeniern im Osmanischen Reich aufgefallen und in der Schweiz wegen Verstoßes gegen die Antirassismusnorm 2007 verurteilt worden. In einer überraschenden Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte allerdings am 17.12.13 dem Antrag Perinçeks stattgegeben und gegen die Schweizer Urteile entschieden.

Die Schweiz hat sich entschlossen, gegen dieses Urteil beim EGHR Berufung einzulegen. In der Türkei ist ein Wiederaufnahmeverfahren durchaus möglich. Bis dahin aber genießen Perinçek und seine Anhänger triumphierend die überraschende Wende. Der Genozidleugnung steht er nun im Gedenkjahr 2015 als freier Mann zur Verfügung.

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