Der armenische Gesetzgeber, die Nationalversammlung, hat ein Antileugnungsgesetz verabschiedet, das im Unterschied zum französischen die Pönalisierung von Genozidleugnung schlechthin erlaubt. Das ist nach Auffassung der AGA anerkennenswert. Wir meinen, dass derartige Gesetze nicht an Einzelfällen ausgerichtet werden können.  Wir gratulieren unseren Menschenrechtskolleg/Innen in Armenien, die diese Gesetzesinitiative in das Parlament eingebracht haben!

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