Das „Armenische Zentrum“ („The Armenian Centre“) hat eine Rechtsauskunft zur auffällig hartnäckigen Weigerung der britischen Regierung eingeholt, den Völkermord an den Armeniern juristisch zu qualifizieren. Die Gutachter gelangten zu dem Ergebnis, dass das Vereinigte Königreich diesen Völkermord leugnete, um seinen „neuralgischen“ Verbündeten, die Türkei, zu beschwichtigen. Bemühungen der britischen Regierung um Tatsachenfeststellung seien nicht erkennbar.

Im Hinblick auf den „Dialog über die historische Dimension“ der armenisch-türkischen Beziehungen, wie er in den bilateralen „Protokollen“ vom 10.10.2009 vorgesehen ist, stellt das Gutachten fest, dass dies eine „sinnlose Übung“ darstelle, weil es bei Völkermord nicht um eine Historikerdebatte, sondern um eine juristische Qualifizierung unter Rechtswissenschaftlern gehen müsse. Außerdem könne ein solcher Dialog nicht stattfinden, solange § 301 StGB (Türkei) die Erörterung des Völkermordes an den Armeniern in der Türkei unter Strafe stelle.

Das Gutachten bedauert abschließend, dass die britische Regierung die Bedeutung der Auseinandersetzung von Nationen mit ihren in der Vergangenheit verübten Verbrechen gegen die Menschheit in keiner Weise anerkenne, noch die Nachfahren von Opfern unterstütze, die darum selbst nach fast einem Jahrhundert noch immer mit den Konsequenzen zu leben hätten.

Zu diesen Konsequenzen gehört unter anderem, dass im Vereinigten Königreich die Armenier vom 2001 eingeführten „Genocide Memorial Day“ ausgeschlossen bleiben.

Kein anderer Staat Europas hat sich bisher derart aktiv und parteilich auf den offiziellen türkischen Standpunkt eingelassen.

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