Garbis Davoyan (Los Angeles), Hrayr Turabian (New York) und andere legten vor dem zuständigen Bezirksgericht (U.S. District Court, Central District of California) Klage ein, weil die Republik Türkei und ihr Rechtsvorgänger (das Osmanische Reich), einen bewussten Plan „zur Deportation, Beschlagnahmung und Vernichtung“ gefasst und in die Tat umgesetzt sowie damit die „Begehung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen gegen den Frieden, Folter, Vergewaltigung, Hunger, körperlichen und geistigen Missbrauch, Hinrichtung und Völkermord“ gefördert hatten. Die Großväter der beiden Kläger besaßen nachweislich Land in der Nähe von Aintab und Adana.

Die Klage wirft der Republik Türkei und ihrem Rechtsvorgänger die Beschlagnahmung, den Verkauf sowie die Einkommenserzielung aus Immobilien und persönlichem Eigentum – Geschäften Gebäuden, Land, Bankeinlagen und unschätzbare sakrale Kultgegenstände, die jetzt in türkischen Museen ausgestellt sind – von Hunderttausenden deportierten und ermordeten Armeniern betrieben zu haben. Das Verfahren soll insbesondere Geld feststellen, das unrechtmäßig vom türkischen Fiskus, Regierungsbehörden und anderen mit dem türkischen Staat verbundenen Organisationen empfangen und angelegt wurde.

In diesem Zusammenhang richtet sich die Klage auch gegen die Zentralbank der Türkei sowie die Ziraat-Bank als finanzielle Instrumente der türkischen Regierung. Ebenso wie die regierungseigene Luftfahrtgesellschaft Turkish Airlines und das Tourismusamt, besitzen diese Banken in den USA Niederlassungen, die sie zum Subjekt im gegenwärtigen Verfahren machen. Sollte es für die Kläger erfolgreich sein, werden deren Anwälte Berj Boyajian, Mark Geragos, Ara Jabagchourian, and Brian Kabateck (Los Angeles) die Pfändung dieser Niederlassungen beantragen.

Genozid ist teuer. Er kostet zuerst das Leben der Opfer, deren Mörder sich eine Weile des geraubten Besitzes ihrer Opfer erfreuen können. Im Fall der Türkei hat diese Freude immerhin 95 Jahre angehalten. Dennoch zeigt gerade das türkische Beispiel, dass sich die Nutznießer von Genozid nicht dauerhaft ihres Raubguts sicher sein können. Nach einem fast einhundertjährigen Kampf um die Wiederherstellung ihrer Würde und Rechte sind die Enkel und Urenkel der Überlebenden nun in die entscheidende juristische Phase der Auseinandersetzung eingetreten.

“Dieses Verfahren ist nu rein weiterer Schritt in dem Prozess, Recht für die Millionen Opfer des Osmanischen Reiches herzustellen“, erklärte Anwalt Brian Kabateck. Die Sammelklage erstrebt die Rückerstattung verlorenen Einkommens, etwa aus Mieten und Pachtzins, sowie den Erlös aus Verkäufen ungesetzlich beschlagnahmten Eigentums.“

Vor einigen Monaten legten B. Katabeck und seine Partner Klage wegen griechischer, assyrischer, kurdischer und jüdischer Bürger des Osmanischen Reiches ein, die 1914- 1923 getötet worden waren. 2004 hatte Anwalt Katabeck Einigungen über 20 Millionen USD bzw. 17,5 Mio. USD mit den Versicherungen New York Life und AXA (Frankreich) erzielt, deren Versicherungsnehmer im fraglichen Zeitraum ermordet worden waren.

Der US-armenische Journalist Harut Sassounian, Herausgeber der Wochenzeitung „The California Courier“ (Glendale), erinnert aus Anlass des neuen Prozesses „Davoyan gegen Türkei“ daran, dass sich der Präsidentenpalast in Ankara auf dem beschlagnahmten Land der armenischen Familie Kassabian befindet sowie der gemeinsam von den USA und der Türkei betriebene Luftwaffenstützpunkt Incirlik auf dem Territorium eines ehemaligen armenischen Dorfes.

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