Die Klage der kurdischen Nachbargemeinden gegen das Kloster wurde vom zuständigen Kreisgericht Midyat zurückgewiesen und die seit den 1930er Jahren amtlich anerkannten Grenzen des Klosters erneut als verbindlich angesehen. Nach mehrfachen Sitzungsverschiebungen hat das Kreisgericht die Verhandlung des noch offenen Streits um das so genannte Waldverfahren auf den 17. und die Verhandlung um das Brachland auf den 24. Juni 2009 verlegt.

Pressemitteilung der Syriac Universal Alliance

In einer sehr wichtigen Entscheidung hat das örtliche Midyat-Gericht die ursprüngliche Entscheidung des Türkischen Landregistrierungsgerichts vom 29. August 2008 revidiert, welches damals drei umliegenden Dörfern mehr als 110 Hektars Land zugesprochen hatte, das ursprünglich dem syrisch-orthodoxen Kloster gehörte. Spätere Gerichtsentscheidungen sahen Forderungen von mehr als 300 Hektar für die umliegenden Dörfer vor, die alle vom Gericht zurückgewiesen wurden.

Wie von der SUA vorausgesagt, machte das Gericht heute eine Entscheidung, und während der erste Urteilsspruch das Kloster begünstigte, gibt es immer noch drei weitere offene Verfahren, an denen das Mor Gabriel Kloster beteiligt ist.

Seit dem ersten Revisionsverfahren vom 19. Nov. 2008 und weiteren sechs Verschiebungen hat das Gericht schließlich entschieden, dass die ursprüngliche Entscheidung der Landregistrierungsbeamten vom Mai 2008, welche die Grenzlinien neu gezogen hatten, illegal und unbegründet war. Daher entschied der Richter heute, dass alle Karten, Rechtsdokumente, Zeugenaussagen und andere Beweise, die vom Kloster vorgelegt wurden, vollständig, überzeugend und schlüssig seien. Im Augenblick ist die SUA unsicher, ob die umliegenden Dörfer oder die Regierung Berufung gegen die Entscheidung des örtlichen Midyat-Gerichtes einlegen wird.

Das syrische Kloster macht für diese historische Entscheidung den großen und andauernden Druck der internationalen Gemeinschaft verantwortlich, insbesondere der europäischen Botschaften, Parlamente und Medien.

Jedoch ist das Kloster noch vorsichtig, da der Streit noch nicht vorbei ist. Zwei andere fälle, die heute verhandelt wurden, wurden wieder einmal verschoben. Nachdem die Argumente der Rechtsanwälte gehört waren und der Richter meinte, er brauche noch weitere Informationen bezüglich einiger Punkte, verschob er die beiden „Finanz“ und „Wald“ Fälle wie folgt:

Der Fall der "Finanz“-Landforderung von etwa 24 Hektar wird am 17. Juni verhandelt, die „Wald“-Landforderung von etwa 34 Hektar am 24. Juni. und der Fall, der den Vorsitzenden der Religiösen Stiftung des Klosters betrifft, Herrn Kuryakos Ergyn, als Angeklagter, für die internationale Verletzung des „Waldgesetzes“ immer noch am 24. Juni, wie schon am 6. Mai 2009 festgelegt.

Um die restlichen drei Fälle zu gewinnen und Gerechtigkeit zu schaffen, fordert die SUA nach wie vor alle Medien, Menschenrechtsorganisationen und Politiker auf, ihr Interesse und Aufmerksamkeit für diese kritische Entscheidung für das aramäische Volk zu erhöhen.

Die SUA wird Sie weiter auf dem Laufenden halten bezüglich dieser weiteren Verhandlungen. Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte Herrn Daniel Gabriel (SUA’s Director of Human Rights and NGO) on +44 7795 602 078; daniel.gabriel@sua-ngo.org. oder, besonders für geschichtliche Information, Herrn Johny Messo (SUA’s President) on +31 611 539 771 oder johny.messo@sua-ngo.org

Mit freundlichen Grüßen
Arzu Alan
Secretary
Syriac Universal Alliance

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