Soeben hat der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Urteil in der seit 2008 anhängigen Sache Perincek vs. Schweiz verkündet. Die Oberste Kammer des EGMR bestätigt als letzte Instanz das vorherige Urteil des EGMR vom 17.12.2013, in dem die Faktizität des Genozids an den Armeniern bereits infrage gestellt worden war und Dogu Perincek das uneingeschränkte Recht auf Meinungsäußerung entsprechend §10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zuerkannt wurde; nach Ansicht des EGMR schließt dies das Recht ein, den Völkermord an den Armeniern des Osmanischen Reiches zu bezweifeln.

Wir veröffentlichen die Pressemitteilung der Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA), die über dieses Urteil ebenso entsetzt ist wie wir. Denn es stellt einen Rückschlag vor allem für die Menschenrechtssituation auch in der Türkei dar. Der Menschenrechtsverein der Türkei (IHD), der neben anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit GSA eine Koalition in dem Verfahren gebildet hat, hatte dies wiederholt in seinen Stellungnahmen betont.

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