Die Große Kammer des EGMR gab gestern dem Antrag der schweizerischen Regierung statt, die EGMR-Entscheidung vom 17.12.2013 in der Causa Perincek ./. Schweiz zu prüfen. In der Vorentscheidung hatte der EGMR die Ansicht des türkischen Genozidklägers gestützt, der sich darauf berufen hatte, Genozidleugnung falle unter Meinungsfreiheit. Auf Antrag der schweizerischen Regierung wird nun erneut und höchstinstanzlich zu prüfen sein, ob Genozidleugnung eine bloße „Ansicht“ wie jede andere auch ist oder ein juristisch zu ahnendes Verbrechen entsprechend dem schweizerischen Antidiskriminierungsgesetz darstellt.

Downloads: