Die Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung e.V. lädt zur folgenden Veranstaltung ein.

GESCHLECHT, GEWALT, GENOZID:
Frauen im Völkermord

Vortrags- und Diskussionsreihe


Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (1949) beginnt mit den Worten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Art. 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Genozid (Völkermord) hingegen beinhaltet die Aberkennung aller Grund- und Menschenrechte für Opfer, in erster Linie ihr Lebensrecht, und die gezielte Zerstörung ihrer menschlichen Würde. Davon sind Frauen wie Männer der jeweiligen Opfergruppe gleichermaßen betroffen.

Genozid wird im internationalen Recht als Verbrechen definiert, das auf die vollständige oder teilweise Vernichtung einer ethnischen, nationalen oder religiösen Gruppe abzielt. Obwohl das Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermords (1948) der Vereinten Nationen „Gruppe“ implizit als Einheit von Frauen und Männern auffasst, ist bei vergleichender Betrachtung festzustellen, dass Frauen eine andere Behandlung erfahren als Männer. So sind sie beispielsweise häufiger Opfer sexualisierter Gewalt und fast ausschließlich die Opfer von Hunger- und Zwangsprostitution. Schwangere, Wöchnerinnen und Mütter vor allem kleiner Kinder besitzen bei Deportationen, Todesmärschen sowie in Konzentrationslagern geringere Überlebenschancen als alleinstehende Männer.

Nicht alle Beispiele von Völkermord weisen jedoch gleichermaßen geschlechtsspezifische Unterschiede auf, d.h. eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen. Als Hypothese – ohne es empirisch endgültig belegen zu können – ist zu vermuten, dass Geschlechtsdifferenzen besonders bei jenen Genoziden eine größere Rolle spielen, in denen der religiöse Faktor stark hervortritt (z.B. osmanischer Genozid; die dschihadistisch motivierten Verbrechen der Gegenwart, insbesondere das Beispiel JasidInnen, aber auch die Völkermorde an bosnischen MuslimInnen sowie an den muslimischen Rohingya in Myanmar). Als typisches Verbrechen einer Übergangsperiode zeigt der osmanische Genozid an ChristInnen bzw. NichtmuslimInnen allerdings auch das Beharren der Planer und Täter dieses Verbrechens auf der unterschiedslosen Vernichtung von Frauen und Männern. So entschieden die politisch in der osmanischen Provinz Diyarbakır Verantwortlichen im Sommer 1915, dass auch Frauen und Kinder zu deportieren seien, ohne Ansehens ihres Geschlechts oder Alters.

Die Vortrags- und Diskussionsreihe „Geschlecht, Gewalt, Genozid“ möchte zur Aufarbeitung und Aufbereitung der empirischen Fakten durch Längs- und Querschnittvergleiche ausgewählter, aussagekräftiger Fallbeispiele beitragen; die Beispiele entstammen den Genoziden aus den beiden Weltkriegen des 20. Jhs. (Osmanisches Reich bzw. Republik Türkei, Deutschland, Japan), dem Genozid an bosnischen MuslimInnen sowie dem Genozid des „Islamischen Staates“ an JasidInnen.

PROGRAMM

Dienstag, 22. Oktober 2019, 14:00-19:00 Uhr: Halbtägige Einführungsveranstaltung Geschlechtsdifferenzen im Völkermord
a) Geschlechtsdifferenzen in Völkermorden des 20. und 21. Jhs. (Prof. Dr. phil. Tessa Hofmann, Berlin)
b) Geschlechtsdifferenzen in der Schoah (Dr. Alina Bothe, Berlin)
c) Genozid und Femi(ni)zid: Begrifflichkeiten und Zusammenhänge (Jasmin Grakoui, M.A., Berlin)
d) Was können wir tun? Podiums- und Publikumsdiskussion

Veranstaltungsort: Landeszentrale für Politische Bildung Berlin, Hardenbergstr. 22-24, 10623 Berlin-Charlottenburg

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Dienstag, 29. Oktober 2019, ab 18:00 Uhr: Dokumentarfilm „Das Schweigen brechen“ (Bosnisch mit dt. Untertiteln) und Vortrag (mit Diskussion) Vergewaltigung und Zwangsschwängerungen als Kriegsstrategie: Das Beispiel Bosnien (Jasmina Prpić, ehrenamtliche Geschäftsführerin von Anwältinnen ohne Grenzen e.V.Freiburg)

Veranstaltungsort: Technische Universität Berlin, Raum H 3007, Straße des 17. Juni 135, 3. OG, Bereich 3C, 10623 Berlin-Charlottenburg

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Dienstag, 05. November 2019, ab 18:00 Uhr: Vortrag (mit Diskussion) „Trostfrauen“: Sexuelle Versklavung am Beispiel Japans im Zweiten Weltkrieg (Nataly Jung-Hwa Han, Vorsitzende des Korea Verbandes, Berlin)

Veranstaltungsort: Technische Universität Berlin, Raum H 3007, Straße des 17. Juni 135, 3. OG, Bereich 3C, 10623 Berlin-Charlottenburg

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Dienstag, 12. November 2019, ab 17:00 Uhr: Vortrag (auf Englisch mit Übersetzung; Diskus-sion) Versklavung und sexualisierte Gewalt: Das Beispiel der Jasidinnen in Geschichte und Gegenwart (Dr. Zeynep Türkyilmaz, Berlin)

Veranstaltungsort: Technische Universität Berlin, Raum H 0106, Erdgeschoss (rechts neben Haupteingang), Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin-Charlottenburg

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Freitag, 15. November 2019, ab 17:00 Uhr: Vorträge (mit Diskussion)
17:00 Uhr: Dr. Dorothee Schmitz-Köster: Kindeswegnahme: Das Beispiel Polen unter deutscher Besatzung
18:45 Uhr: Nezahat Gündoğan (Köln, Regisseurin des Dokumentarfilms Hay Way Zaman über die Lebens- und Leidensgeschichte der verschleppten alevitischen Dersima Emoş Gülvers):
Die verschwundenen Mädchen aus Dersim (353 KB) (Türkisch mit Übersetzung durch Ayşe Tetik)

Veranstaltungsort: Dersim Kulturgemeinde Berlin e.V., Waterloo-Ufer 5-7, 10961 Berlin-Kreuzberg

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Konzept und wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. phil. Tessa Hofmann, Sachbuchautorin; Armenologin und Genozidforscherin (Schwerpunkt: Osmanisches Reich); Migrationssoziologin; https://independent.academia.edu/TessaHofmann

Jasmin Grakoui, MA; Projektassistentin der AGA e.V.