Winterthur: trial for denial of the genocide
 
Rassismus-Strafnorm zeigt Wirkung

Mit der Verurteilung der drei Angeklagten (einer ist der europäische Vertreter der türkischen Arbeiterpartei und zwei sind Vertreter des Vereins zur Förderung des Gedankenguts Atatürks) im Prozess in Winterthur vom 16. September 2008 hat das Bezirksgericht Winterthur seine Unabhängigkeit und der Strafartikel (StGB 261bis) seine Notwendigkeit erneut bewiesen.

Das Bezirksgericht Winterthur folgte mit seinem Urteil der Vorgabe des Bundesgerichts vom letzten Dezember, als es den Genozidleugner und Chef der türkischen Arbeiterpartei Dogu Perincek wegen Völkermordleugnung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt hatte. Dank diesem Urteil setzt sich bei der Schweizer Justiz die Erkenntnis durch, dass die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern strafwürdig und somit nicht tolerierbar ist; ein Völkermord, den sämtliche gewissenhafte Historiker bereits seit langem als Faktizität bezeichnen.

Der Winterthurer Entscheid ist ein weiterer Sieg für die konkrete Umsetzung der Menschenrechte und ein würdiger Schutz der Opfer dieser Gräuel und ihrer Nachfahren. Dies gilt umso mehr dort, wo vermeintlich die Freiheit der Meinungsäußerung tangiert wird, denn die Leugnung eines anerkannten Völkermordes ist nun mal menschenverachtend und gemäß Volksentscheid ein Straftatbestand.

Die Gesellschaft Schweiz – Armenien (GSA) hofft, dass solche öffentlichen und provokativen Veranstaltungen wie jene von Winterthur nun der Vergangenheit angehören. Schließlich ist die GSA der festen Meinung, dass dieser Entscheid europaweit ein weiteres Zeichen zur Bestrafung der Völkermordleugnung setzen wird.

http://www.armenian.ch/index.php?id=saa_pr&L=2

Türkische Genozidleugner verurteilt (Online-Ausgabe der „Neuen Zürcher Zeitung“, 21.10.2008)