Gefördert von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)

Das 20. Jahrhundert gilt als Jahrhundert der Genozide. Der einzigen völkerrechtlich verbind-lichen Definition von Genozid – das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ der Vereinten Nationen (1948) – liegen paradigmatisch die beiden Genozide des Ersten und Zweiten Weltkriegs zugrunde: der Genozid an über drei Millionen indigenen Christen im osmanisch beherrschten Kleinasien und Mesopotamien sowie der Vernichtung der europäischen Juden. Sie bildeten für den Initiator und Hauptautor der UN-Konvention, Raphael Lemkin, die aktuellen Fallbeispiele; der Genozid an den Armeniern des Osmani-schen Reiches bildete für Lemkin ein Beispiel eines „religiösen Genozids“. Benjamin Whitaker, der 1985 im Auftrag des Unterausschusses zur Verhütung von Diskriminierung und zum Schutz von Minderheiten der UN-Menschenrechtskommission eine Studie zur „Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermords“ erstellte, nannte damals als weitere Bei-spiele für Völkermord „den ukrainischen Pogrom an Juden 1919, die Tutsi-Massaker an Hutus in Burundi 1965 und 1972, die paraguyanischen Massaker der Aché-Indianer vor 1974, die Massaker der Roten Khmer in Kambodscha 1975 bis 1978 sowie die aktuellen iranischen Tötungen der Bahai“ 1. Aktuellere Beispiele stellen die genozidalen Tötungen von etwa 100.000 bosnischen und kroatischen Zivilisten durch Serben (1992), die Abschlachtung von etwa 800.000 Tutsi und moderaten Hutu in Rwanda (1994) und die Tötung von 300.000 Darfuris durch Todesschwadrone des sudanischen Präsidenten Omar al-Baschir (2003) dar. Seit 2014 verübt der „Islamische Staat“ im Irak Völkermord an der ethno-religiösen Minderheit der Yazidis (Jasiden).

In der derzeitigen schulischen Unterrichtung in Deutschland wird im Regelfall die Vernichtung der europäischen Juden (Holocaust, Schoah) thematisiert, was zu der Vorstellung führen muss, dass dieser Völkermord ein singuläres Ereignis darstellt. Gleichzeitig gibt es Einzelinitiativen weniger Bundesländer zum Thema Völkermord im 20. Jahrhundert, wie z.B. in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, wo seit 2005 bzw. 2015 Handreichungen für eine optionale Unterrichtung des Genozids an den Armeniern (1915/6) im Einsatz sind. Das Kultusministerium in Niedersachsen hat 2012 eine Tagung zum Thema Völkermord als Unterrichtsthema durchgeführt. Dieser Zustand zeigt den gemeinsamen Bedarf und verlangt nach Änderung im Sinne einer komparativen, auf aussagekräftige bzw. typische Fallbeispiele gestützten Unterrichtung. Der Bezug dieser Beispiele zu Deutschland, seiner Geschichte und seiner zunehmend pluralen Gesellschaft wäre dabei zu berücksichtigen:

Historische Verantwortung: Deutschland war im 20. Jahrhundert in zwei Fällen haupt- bzw. alleinverantwortlich für Genozid: als Kolonialmacht in Namibia (1904-1908) sowie im Zweiten Weltkrieg für die Vernichtung der europäischen Juden. Darüber hinaus war es im Ersten Weltkrieg als wichtigster Militärverbündeter des Osmanischen Reiches umfassend infor-mierter Mitwisser und Nutznießer armenischer Zwangsarbeit. Auch wenn zur genauen Be-stimmung der deutschen Mitverantwortung noch erheblicher Forschungsbedarf besteht, lässt sich die weitgehend duldende Hinnahme der Massentötungen und Deportationen von Armeniern und anderen christlichen Ethnien während des Ersten Weltkriegs zweifelsfrei feststellen. Der Deutsche Bundestag hat sich 2005 in seiner ersten Resolution 2 explizit zur Mitverantwortung Deutschlands an den „Vertreibungen und Massakern“ der osmanischen Armenier „und anderer Christen“ bekannt. In seiner zweiten Resolution vom 2. Juni 2016 stellte der deutsche Gesetzgeber mit Blick auf die bildungspolitischen Implikationen seiner Anerkennung fest: „Heute kommt schulischer, universitärer und politischer Bildung in Deutschland die Aufgabe zu, die Aufarbeitung der Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte im 20. Jahrhundert in den Lehrplänen und materialien aufzugreifen und nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Dabei kommt insbesondere den Bundesländern eine wichtige Rolle zu.“ 3 Für eine in diesem Sinn komparativ angelegte Schulunterrichtung über Völkermord folgt daraus, dass besonders die Beispiele Namibia, Osmanisches Reich und Schoah Berücksichtigung finden sollten.

  • Genozid-Unterrichtung in der postmigrantischen Gesellschaft: Zuwanderer bringen ihre eigene Geschichts- und Gewalterfahrungen, Deutungen von Geschichte und Erinnerungskul-turen mit. Bleibt im Herkunftsland bzw. in seiner Diaspora Geschichte unaufgearbeitet oder wird, im Fall von Völkermord, historische Verantwortungsübernahme abgelehnt, entstehen daraus konfliktträchtige Geschichtsbilder und sogar unhinterfragte negative Rollenvorbilder. Hier muss der deutsche Schulunterricht in Geschichte, Ethik und Staatsbürgerkunde Orientie-rungshilfe anbieten.
  • Es bleibt zu klären, in welcher Weise diese historisch-ethische Orientierung am besten erfolgt. Die vorhandenen Rahmenrichtlinien liefern bereits in einigen Bundesländern Ansät-ze zur Entwicklung von zielfördernden Modulen für eine komparative Genozidunterrichtung. Der hier konzipierte Workshop wendet sich an EntscheidungsträgerInnen in Bildungsministe-rien und Schulbehörden, an ErzieherInnen, MultiplikatorInnen und WissenschaftlerInnen in den Bereichen Geschichtswissenschaft, Genozidforschung, Deutsch (Germanistik), Politologie und Soziologie.

Ziele des Workshops:

  • Vergleichende Genozidbetrachtung unter Einschluss der osmanischen Fallbeispiele (OG) in Rahmenrichtlinien der einzelnen Bundesländer fördern:
  • WissenschaftlerInnen, PädagogInnen, MultiplikatorInnen und EntscheidungsträgerInnen aus den Bereichen Bildungs-, Schul- und Erinnerungspolitik zusammenbringen und vernetzen;
  • Bestandsaufnahme der Potenziale und Herausforderungen des OG im deutschen Schulunter-richt;
  • Erfahrungsaustausch über aktuelle Methoden in Deutschland in der formalen und non-formalen Bildung ermöglichen;
  • Präsentation von pädagogischen Beispielen bzw. Good Practice
  • Im Ergebnis der Konferenz Bildung eines föderalen Netzwerks aus Schulverwaltungen, Pädagogen, Landesinstituten und Wissenschaftlern
  • Erarbeitung von Unterrichtsmodulen unter Berücksichtigung der in den Rahmenrichtlinien bereits vorhandenen Ansätze

PROGRAMM

Termin: 17.11.2017

10:00 -11.30 EINFÜHRUNGSVORTRAG
Bilanz der Bundestags-Resolution zum Osmanischen Genozid und Ausblick (Prof. h.c. Dr. phil. Tessa Hofmann, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung e.V., Berlin)
Vortrag ( 285 kb), Vortragsfolien ( 781 kb)

BESTANDSAUFNAHME UND ANFORDERUNGEN: VORTRÄGE
– Erinnerungskultur und Genozid im Schulunterricht in Deutschland: ein vergleichen-der Überblick über Rahmenrichtlinien (Jasmin Grakoui; Berlin) Vortrag ( 355 kb) Vortragsfolien ( 414 kb)

– Unterrichtsmaterialien zum OG an Schulen in Deutschland: Erfahrungen und An-forderungen (Dr. Jörg Berlin, Hamburg) Vortrag ( 571 kb), Vortragsfolien (13 MB)

11:30-12:00 KAFFEEPAUSE

12:00-14:00

– Erfahrungen mit optionalen Handreichungen für komparative schulische Genozidunterrichtung in Brandenburg und Sachsen-Anhalt: Gespräch mit Dr. Jan Hofmann (ehem. Direktor des LISUM Brandenburg) und Bernd Labza (Lehrer und vormals Kultusministerium Sachsen-Anhalt, Stabsstelle Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit, Angelegenheiten der Landeszentrale für politische Bildung), moderiert von Tessa Hofmann und Jasmin Grakoui

– Komparative Genozidunterrichtung in der postmigrantischen Gesellschaft Deutschlands (Nihat Kentel, AKEBİ e.V. Irkçılığa, Milliyetçiliğe, Ayrımcılığa Karşı Aktivist Eylem Birliği/AktivistInnenvereinigung gegen Rassismus, Nationalismus und Diskriminierung) Vortrag ( 95 kb) Vortragsfolien ( 119 kb)

– Schulische Genozidunterrichtung als Beitrag zur historischen Verantwortungsübernahme? (Dr. Seyhan Bayraktar, Universität Basel, Institut für Soziologie) Diskussion

14:00-15:00 MITTAGESSEN

15:00-16:00 PODIUMS-DISKUSSION MIT VERTRETERINNEN AUS MINISTERIEN UND PÄDAGOGINNEN

– Fallbeispiele von Genozid im Schulunterricht: Relevanz und Herausforderungen in Deutschland. Teilnehmer: Heide Rieck (Autorin und Pädagogin, Bochum), Dr. Hofmann und Reinhard Fischer (Referent f. polit. Bildung bei der Berliner Landeszentrale für politische Bildung) u.a.

16:00-16:30 KAFFEEPAUSE

16:30-17:45 PÄDAGOGISCHE BEISPIELE (good practices):

– Dimitry Anselme (Facing History and Ourselves, Paris): Teaching the Armenian Genocide to adolescents in mixed settings: The Experience of Facing History in US schools Vortragsfolien ( 1,2 MB)

– Roy Knocke (wiss. Mitarbeiter am Lepsius-Haus Potsdam u. Lehrbeauftragter am Institut für Jüdische Studien, Potsdam)

– Ulrich Rosenau (Oberschulrat a.D. u. Geschäftsführer am Lepsius-Haus Potsdam)

– Martin Bitschnau Vortrag ( 342 kb) Vortragsfolien ( 428 kb)

17:45-18:00 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: IMPULSREFERAT

Impulsreferat ( 198 kb)

ANREGUNGEN

AGA Workshop Anregungen.pdf ( 398 kb)

ZUM NACH- UND WEITERLESEN

Bericht von Wolfgang Geiger in der Fachzeitschrift „Geschichte für heute“ (2018, Nr. 2) ? WolfgangGeiger_Tagungsbericht_Geschichte_fuer_heute-2018.pdf ( 2.6 MB)

Stupperich, Martin: Deutschlands Mitverantwortung am Völkermord an den Armeniern: Das Ende des Schweigens in Öffentlichkeit und Schule („Geschichte für heute“, 2013) Stupperich_Amernier_gfh3-2013.pdf ( 5.1 MB)

Martin Stupperich: Der Völkermord an den Armeniern im Schulunterricht (Bundeszentrale für Politische Bildung, 2016): http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/genozid-an-den-armeniern/218116/der-voelkermord-im-unterricht

1) https://genocideeducation.org/wp-content/uploads/2014/08/UN-Report-on-Genocide-excerpts.pdf

2) Resolution „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“ vom 14.06.2005 (Drucksache 15/5689 – https://www.aga-online.org/wp-content/uploads/BundestagResolution.pdf

3) Resolution „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Min-derheiten in den Jahren 1915 und 1916“ vom 02.06.2016 (Drucksache 18/8613), S. 2. – https://www.aga-online.org/wp-content/uploads/Bundestagsresolution_1808613.pdf