5 Verbände, Vereine und Initiativen unterzeichneten ein Jahr vor dem Hundertjahresgedenken an den Beginn des Völkermords an den Armeniern einen erinnerungspolitische Appelle, die sich an die deutsche Regierungschefin bzw. das Staatsoberhaupt der Türkei richten.
In dem an die bundesdeutsche Kanzlerin gerichteten Schreiben findet sich Kritik an der bisherigen halbherzigen erinnerungspolitisches Position der Bundesregierung, verbunden mit der Forderung nach einer juristisch qualifizierten Bewertung des Genozids an den Armeniern und ihrer Mitopfer:
„Wir meinen, dass die rechtliche Bewertung von Staatsverbrechen nicht von außenpolitischen Konjunkturen abhängen darf, insbesondere nicht, wenn eine Frist von einhundert Jahren fortgesetzter Leugnung oder Verharmlosung seitens des Nachfolgestaates verstrichen ist. Und kann eine Versöhnung stattfinden, falls das Erinnern der Nachfahren der Opfer an die historische Tatsache des Genozids und dessen Anerkennung durch die Nachfahren der Täter nicht Grundlage des Versöhnungsprozesses sein soll und stattdessen die Erinnerung als Störung und Verweigerung diffamiert wird?
Der Genozid an über drei Millionen Christen im Osmanischen Reich betrifft außer 1,5 Millionen Armeniern und über einer Million Griechen bis zu 652.000 Aramäer/Assyrer. In der Genozidforschung gilt dieses Verbrechen als Tatsache, und das Ausweichen des bundesdeutschen Gesetzgebers, der Bundesregierung sowie der im Bundestag vertretenen Parteien vor einer substantiierten Benennung der Verbrechen ist weder moralisch, noch wissenschaftlich, noch politisch zu rechtfertigen.“
Die sieben an Präsident Gül gerichteten Forderungen zum besseren Menschenrechts- und Minderheitenschutz enthalten ebenfalls und an erster Stelle die Forderung nach Anerkennung und historischer Verantwortungsübernahme.
Auf einem Erinnerungspolitischen Mahngang sollen morgen die beiden Schriftstücke an der Türkischen Botschaft Berlin sowie im Bundeskanzleramt überreicht werden.
(vgl. https://www.aga-online.org/zweiter-mahngang-gegen-genozid-april-2014/)