Heute hat die Nationalversammlung Frankreichs einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Völkermordleugnung unter Strafe stellt. Künftig wird jeder, der einen Völkermord verherrlicht, leugnet oder grob verharmlost, mit einer Geldstrafe von 45.000 Euro sowie eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.
http://www.assemblee-nationale.fr/13/propositions/pion3842.asp
Die Arbeitsgruppe Anerkennung begrüßt diese neue Gesetzgebung, die trotz des massiven Drucks der türkischen Regierung nunmehr einen Schutz für die Opfer und ihre Nachkommen garantiert. Bemerkenswert ist ferner, dass der Gesetzentwurf nicht einen bestimmten Völkermord betrifft, sondern alle Völkermorde, die durch Gesetz oder durch ein von Frankreich unterzeichnetes und ratifiziertes Übereinkommen, durch eine internationale oder europäische Institution oder auch durch ein französisches Gericht anerkannt wurden. Der Völkermord an den Armeniern wurde durch das französische Gesetz vom 29.01.2001 ausdrücklich als Genozid anerkannt. Die griechischen und aramäischen/assyrischen Mitopfer wurden dabei allerdings nicht erwähnt.
Fraglich bleibt allerdings, ob der französische Senat ebenfalls dem Gesetzentwurf zustimmen wird, und ob dies vor Ende der jetzigen Legislaturperiode stattfinden wird, die im Frühjahr mit Neuwahlen endet. Über die Tagesordnung der französischen Nationalversammlung und des Senats entscheidet die Regierung.
Die Arbeitsgruppe Anerkennung setzt sich seit Jahren für die Strafbarkeit der Völkermordleugnung ein und hat diesbezüglich 2008 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, deren Entscheidung noch anhängig ist. Zur Unterstützung dieses Petitionsgeschäfts erbitten wir Unterschriften zu unserer online-Petition
http://www.aga-online.org/petition/detail.php?petitionId=6
Für den AGA-Vorstand
Dr. Sarkis Bezelgues