Am 4. September 2012 fragten wir den bundesdeutschen Außenminister nach der Position der Bundesregierung zur Safarow-Auslieferung an Aserbaidschan (vgl. https://www.aga-online.org/aga-schreiben-an-dr-guido-westerwelle-position-der-bundesregierung-zur-rechtswidrigen-auslieferung-des-gerichtlich-verurteilten-moerders-ramil-safarow-durch-ungarn-an-aserbaidschan-31-08-2012/).

Heute, am 7. September antwortete uns das auswärtige Amt.

Wir veröffentlichen die Antwort des auswärtigen Amtes:

An die
Arbeitsgruppe Anerkennung -
Gegen Genozid, für Völkerverständigung e.V.
Frau Dr. Tessa Hofmann

Berlin, 7. September 2012

Ihr Schreiben vom 04.09.2012
E08 SE - Arbeitsgruppe Anerkennung / HUN

Sehr geehrte Frau Dr. Hofmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.09.2012.

Die Bundesregierung ist zusammen mit der Hohen Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU Catherine Ashton sehr besorgt über die Entscheidung des aserbaidschanischen Staatspräsidenten Ilham Alijew, den aserbaidschanischen Staatsangehörigen Ramil Safarov nach seiner Überstellung aus Ungarn zur weiteren Strafvollstreckung zu begnadigen und zu ehren. Mögliche Auswirkungen dieser Entscheidung geben Anlass zur Sorge. Die Bundesregierung setzte sich frühzeitig aktiv für die Abgabe der Erklärung durch die Hohe Vertreterin Ashton ein.

Die ungarische Regierung hat die Freilassung Ramil Safarov scharf kritisiert. Sie hat darauf verwiesen, dass die Regierung von Aserbaidschan gegen die zwischen beiden Ländern getroffene Vereinbarungen verstoßen hat. Die aserbaidschanische Regierung habe vor der Überstellung der ungarischen Seite zugesichert, dass der Gefangene dort die verbleibende Haftstrafe ableisten werde.

Die Bundesregierung zweifelt nicht an der Erklärung der ungarischen Regierung im Ständigen Rat der OSZE in Wien am 06. September 2012, wonach sie die Überstellung des aserbaidschanischen Straftäters auf der Grundlage schriftlicher diplomatischer Zusicherungen der aserbaidschanischen Regierung im Rahmen des Straßburger Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen in guten Glauben vollzogen hat.

Ich bitte abschließend um Ihr Verständnis, dass sich die Bundesregierung nicht zu Behauptungen in ungarischen Medienberichten äußert.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Hutter

Downloads: